Große Anfrage der AfD-Fraktion BVV Berlin Mitte vom 12.09.2017
Initiator: Fraktion der AfD (Herr Paetz)
Wir fragen das Bezirksamt:
Aus der Projektförderbank kann man den Eindruck gewinnen, dass nur einige wenige Politikbereiche gefördert werden, die laute Fürsprecher haben, andere dagegen völlig unberücksichtigt bleiben:
1. Gibt es eine Obergrenze für Zuwendungen des Bezirkes insgesamt und pro Projekt?
2. Welche Politikbereiche nach Einteilung der Förderdatenbank haben 2016 Zuwendungen erhalten, was ist für 2017 und 2018 geplant. Bitte die Gesamtsumme aller Zuwendungen nennen sowie die Summen und anteiligen Prozente der geförderten Politikbereiche.
3. Nach welchen Kriterien vergibt das Bezirksamt Zuwendungen?
4. Welche Zuwendungsanträge wurden 2016 und 2017 abgelehnt?
5. Warum wurde z.B. für Familien, Wissenschaft, Denkmalschutz usw. überhaupt nichts ausgereicht?
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Antwort des Bezirksamtes am 05.10.2017:
Zu Frage 1:
Eine formale Obergrenze je Einzelprojekt gibt es nicht. Die Vergabe von Zuwendungen ist auf die im Haushalt veranschlagten Mittel begrenzt.
Zu Frage 2:
Die Werte der Zuwendungen für das Jahr 2016 können für den gesamten Bezirk aus dem Zuwendungsregister ermittelt werden (s.h. Anlage). Zusätzlich sind in der Tabelle auch Zuwendungen enthalten, die im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung gewährt werden und nicht im Bezirk veranschlagt wurden (Aktionsfond, Netzwerkfonds , FEIN-Mittel, Integrationsfonds etc.). Welcher prozentuale Anteil insgesamt auf die jeweiligen Politikbereiche im Jahr 2017 entfällt, kann erst nach vollständiger Speisung des Zuwendungsregisters durch alle zuwendungsgebenden Stellen des Bezirks erfolgen, da die zugeordneten Politikbereiche nicht zwingend der Organisationsstruktur des Bezirks entsprechen (z.B vergeben z.Zt. mehrere Ämter Zuwendungen im Politikbereich Integration). Auch werden beispielsweise im Stadtentwicklungsamt Zuwendungen in Abhängigkeit der Fördermittelzusagen für die verschiedenen Förderprogramme von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und aufgrund der konkreten Antragstellungen bewilligt. Im Stadtentwicklungsamt sind u.a. Zuwendungen 2017 im Aktiven Zentrum Turmstraße (Ausstellung „GlasGrenze“ als Sachkosten in Höhe von 1.230 €) und im Aktiven Zentrum Müllerstraße (Standortgemeinschaft Müllerstraße e.V. als Personal und Sachkosten für Händlergemeinschaft in Höhe von 6.480 €) bewilligt. Eine vollständige Darstellung der Förderung in 2017 erfolgt über das Zuwendungsregister. Nach den Vorgaben von SenFin erfolgt der Abschluss für das laufende Jahr im Folgejahr und wird zum 30. Juli 2018 veröffentlicht. Für 2018 bestehen lediglich Grobplanungen im Rahmen der im Haushaltsplanentwurf veranschlagten Zuwendungen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann keine konkretere Planung erfolgen, da der Haushalt nicht beschlossen ist und auch noch keine Anträge vorliegen. Es kann davon ausgegangen werden, dass, mit Ausnahme des Bereiches Integration (deutliche Kürzung) die Bereiche Stadtentwicklung (bezogen auf SPK) und Gesundheit (bezogen auf QPK), sowie für den Bereich Soziales Zuwendungen in ähnlichen Größenordnungen wie 2017 erhalten werden.
Zu Frage 3:
Die Vergabe von Zuwendungen ist haushaltsrechtlich in den §§ 23 und 44 LHO nebst den Ausführungsvorschriften und Anlagen geregelt. Grundsätzlich werden darüber hinaus für Förderprogramme zusätzlich Förderrichtlinien erlassen, die ebenfalls bei der Vergabe von Zuwendungen eingehalten werden müssen.
Zu Frage4:
Mit Ausnahme des Amtes für Soziales wurde in den Jahren 2016 kein und auch im Jahr 2017 bisher kein Zuwendungsantrag abgelehnt. Im Amt für Soziales wurde in den Jahren 2016 und 2017 jeweils 1 Zuwendungsantrag abgelehnt. Es handelte sich in beiden Fällen um einen Antrag auf Zuwendungen für die Durchführung einer Tagesstätte für Wohnungslose Frauen „Eva ́s Haltestelle in der Bornemannstr. 7, 13357 Berlin.
Zu Frage 5:
Die Vergabe von Zuwendungen obliegt den einzelnen Abteilungen in Eigenverantwortung. Wenn keine Zuwendungen für die genannten Bereiche erfolgt sind, ist davon auszugehen, dass keine förderfähigen Anträge vorliegen. Allerdings nehmen einzelne Förderprogramme durchaus Bezug o.g. Bereiche. So wurden aus dem Förderprogramm Soziale Stadt im Stadtentwicklungsamt durchaus einzelne Projekte mit dem Bezug zu Familien gefördert (beispielsweise: Familienzentrum Wattstraße). Die Förderung von Projekten nach §11 SGB VIII Jugendarbeit, §13 SGB VIII Jugendsozialarbeit und §16 SGB VIII Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie erfolgt seit 2014 in der Regel auf der Basis von Leistungsverträgen. Daher sind sie nicht im Zuwendungsregister aufgeführt.
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Anlage