Gehwegesanierung in Mitte auf gutem Wege ? (Drucksache 1710 / V )
12. Februar 2019

Große Anfrage der AfD-Fraktion BVV Berlin Mitte vom 12.02.2019
Initiator: Fraktion der AfD ( Herr Paetz )
Wir fragen das Bezirksamt:

1. Welche Gehwege in Mitte wurden seit Beginn der Wahlperiode repariert / saniert ?

2. Welche Kosten sind dem Bezirk bisher dadurch entstanden und welche Haushaltstitel dokumentieren das ?

3. Für welche Gehwege in Mitte ist bis zum Ende der Wahlperiode eine Reparatur / Sanierung geplant und mit welchen Kosten wird dafür gerechnet ?

4. Wie können Bürger Mängel an Gehwegen melden ?

5. Wieviel Beschwerden über defekte / schlechte Gehwege sind seit Beginn der Wahlperiode beim Bezirksamt eingegangen und wie ist damit umgegangen worden ?

6. Welche Mängel an Gehwegen hat das Bezirksamt selbst festgestellt und wodurch ?

7. Wie im Einzelnen wird der Zustand der Gehwege regelmäßig überprüft ?

8. Wie ist der Stand der grundhaften Erneuerung der Soldiner Straße von Prinzenallee bis Drontheimer Straße inkl. der Gehwege? Ist alles im Plan, oder gibt es Verzögerungen ?

9. Welche weiteren Gehwege in Mitte müssten eigentlich repariert / grundsaniert werden, für die aber keine Finanzmittel zur Verfügung stehen ?

10. Welche aktuelle Prioritätenliste gibt es für die geplanten Gehwegereparaturen / -sanierungen und nach welchen Kriterien legt wer diese fest ?

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Antwort des Bezirksamtes am 13.03.2019:
Zu Frage 1 und 2:

Die Beantwortung der Fragen 1 und 2 erfolgt gemeinsam. Die in den Jahren 2017 und 2018 durchgeführten großflächigen Unterhaltungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen an Gehwegen sowie die in den entsprechenden Haushaltstiel angefallenen Kosten sind den nachstehenden Tabellen zu entnehmen. Hierbei ist zu beachten, dass in den Tabellen nicht die Gesamtkosten der Maßnahmen, sondern entsprechend der Fragestellung nur der Anteil der Kosten für Gehwegsanierungen dargestellt ist. Dabei stehen nachfolgende Abkürzungen für folgende Programme:

A+E: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen – (Stadtentwicklung und Quartiers-management, Infrastrukturmaßnahmen in Stadterneuerungsgebieten)
AZ: Aktive Zentren – (auftragsweise Bewirtschaftung Senatsverwaltung)
GRW: Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-struktur (auftragsweise Bewirtschaftung Senatsverwaltung)
GWSP: Sonderprogramm Gehwegsanierung – (auftragsweise Bewirtschaftung Senatsverwaltung)
Invest BA: bezirkliche Investitionsplanung
Unt BA: großflächige bezirkliche Unterhaltung
SDS: städtebaulicher Denkmalschutz – (auftragsweise Bewirtschaftung Senatsverwaltung)
SPS: Sonderprogramm Straßensanierung – (auftragsweise Bewirtschaftung Senatsverwaltung)
Maßnahmen des Fachbereichs Straßen und Freiflächen, Planung, Entwurf, Neubau (FB 3):
Tabelle siehe Druckersymbol unten !!!

Maßnahmen des Fachbereichs Straßenaufsicht / Straßenunterhaltung (FB 4): Tabelle siehe Druckersymbol!!!

Darüber hinaus gab es im Zusammenhang mit der Mängelbeseitigung eine Vielzahl von kleinteiligen Reparaturmaßnahmen an Gehwegen im gesamten Bezirksgebiet. Da die Anzahl der Maßnahmen pro Jahr hier in einem mittleren fünfstelligen Bereich liegt, können diese Reparaturen nicht im Einzelnen aufgelistet werden. Für diese Mängelbeseitigung (Produkt 78383) wurden zudem in Kapitel 3800 / Titel 52101 im Jahr 2017 943.000 € und 2018 1.070.000 € kassenwirksam verausgabt, von denen erfahrungsgemäß ca. 45 % in die Reparatur von Gehwegschäden geflossen sind. Weiterhin wurden im gesamten Bezirksgebiet Gehwegreparaturen im Rahmen der Wiederherstellung nach Sondernutzungen durchgeführt. Auch diese werden auf Grund ihrer hohen Anzahl nicht einzeln aufgelistet. Die dafür notwendigen Kosten trägt der jeweilige Sondernutzer.

Zu Frage 3:
Maßnahmen des Fachbereichs Straßen un Freiflächen, Planung, Entwurf, Neubau (FB 3):
Tabelle siehe Druckersymbol unten !!!

Über die im Jahr 2019 in den Programmen für die großflächige bezirkliche Unterhaltung, dem Sonderprogramm Gehwegsanierung, Sonderprogramm Straßen-sanierung enthaltenden Maßnahmen hinaus gibt es noch keine konkreten Planungen. Hintergrund ist, dass auf Grund noch nicht beschlossener Haushalts-pläne zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Informationen über die Weiterführung der Sonderprogramme und deren Höhe vorliegen. Gleiches gilt für die Höhe der in den Folgejahren zur Verfügung gestellten bezirklichen Straßenunterhaltungsmittel. Darüber hinaus sind die Arbeiten zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit sehr kleinteilig und zudem sehr stark von äußeren Einflüssen abhängig. Im Gegensatz zu Bundesfernstraßen resultieren die Sanierungsbedarfe im innerstädtischen Bereich in der Regel nicht aus einem kontinuierlichen Verschleiß, sondern vielmehr aus einer übermäßigen Nutzung (Befahrung von Gehwegen mit LKW, verbotener Einsatz von Taumitteln, etc.). Diese Einflüsse überwiegen im Tagesgeschäft und bestimmen die Rang- und Reihenfolge massiv, so dass eine langfristige Planung im Bereich der Straßen-unterhaltung nicht möglich ist.

Zu Frage 4:

Schäden an Gehwegen können über alle üblichen Kanäle (Post, E-Mail, Telefon) dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) gemeldet werden. Eine Meldung über die App des Ordnungsamtes, dem sog. Anliegenmanagementsystem (AMS), ist ebenfalls möglich. Über diesen Kanal eingehende Meldungen werden vom Ordnungsamt zur weiteren Bearbeitung an das SGA weitergeleitet.

Zu Frage 5:

Über die Anzahl derartiger Beschwerden wird im SGA keine Statistik geführt, so dass hier keine Anzahl genannt werden kann. Eingehende Beschwerden werden in einem Regelverfahren an die/den zuständigen/e Bezirksingenieur/in weitergeleitet. Diese/r nimmt die bemängelte Stelle in Augenschein bzw. veranlasst eine Inaugenscheinnahme durch den zuständigen Bauaufseher. In Fällen eines tatsächlichen Mangels mit Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit wird der Schaden an eine vertraglich gebundene Firma gemeldet und die Reparatur in Auftrag gegeben. Diese erfolgt in der Regel innerhalb von drei Werktagen. Ausgenommen davon sind sog. EILT-Stellen, bei denen auf Grund der Schwere des Mangels und der damit einhergehenden Gefahr für die Verkehrssicherheit Sofortmaßnahmen, u.a. die Absperrung des betroffenen Bereichs, noch am selben Tag der Feststellung veranlasst werden. Großflächige Schäden bzw. Stellen mit einer großen Anzahl an immer wiederkehrenden Schäden werden notiert und für die Aufnahme in Maßnahmeprogrammen der Folgejahre zur grundhaften Sanierung gemeldet.

Zu Frage 6:

Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Straßenbegangs durch die Mitarbeiter*innen des SGA (Bauaufseher*innen) werden jährlich ca. 30.000 Mängel im Straßenland festgestellt. Der Anteil von Schäden im Gehwegbereich beträgt erfahrungsgemäß ca. 60 %. Darunter befinden sich Schäden unterschiedlichster Art. Neben gebrochenen Gehwegplatten, Unebenheiten, Versackungen sind als häufigste Schäden Beschädigungen des Mosaikpflasters in Ober- und Unterstreifen zu nennen. Eine detaillierte Auflistung der festgestellten Schäden ist auf Grund der Menge der Schäden nicht möglich.

Zu Frage 7:

Der Zustand der Gehwege wird im Rahmen des Straßenbegangs mittels Sichtprüfung durch die Bauaufseher überprüft. Der Turnus des Straßenbegangs und die darin zu überwachenden Bestandteile werden durch die Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes – Überwachung des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen Berlins – (AV Straßenüberwachung) vorgeschrieben. Demnach werden die öffentlichen Straßen entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung – gegebenenfalls auch in Abschnitten – in die nachstehenden Begehungsklassen eingeteilt und zur Überwachung wie folgt begangen:

Begehungsklasse I:

(Straßen oder Straßenabschnitte mit einer Verkehrsbelastung von werktäglich mehr als 10.000 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden und Straßen oder Straßenabschnitte, die von öffentlichen Verkehrsmitteln des Oberflächenverkehrs benutzt werden, sowie Fußgängerbereiche in Geschäftsgebieten) Die Begehung zweimal im Monat.

Begehungsklasse II: (Alle übrigen Straßen- oder Straßenabschnitte)

Die Begehung einmal in zwei Monaten. Bei der Überwachung ist besonders auf Folgendes zu achten:  Schäden am Straßenkörper  Verkehrshindernisse  Schäden am Straßenzubehör  Schäden oder Mängel an Baustellenabsperrungen  Verkehrsgefährdungen durch Einrichtungen, die als Sondernutzungen zugelassen worden sind,  Verkehrsgefährdungen durch Kunst- und andere Sonderobjekte (zum Beispiel Zier- und Springbrunnen sowie Straßenmöbel)

Zu Frage 8:

Derzeit wird der 1. Abschnitt zwischen Prinzenallee und Pankebrücke zeitgleich in Zusammenarbeit mit den Berliner Wasserbetrieben (BWB) und der Stromnetz Berlin GmbH bearbeitet. Der 2. Abschnitt zwischen Koloniestraße und Drontheimer Straße wird ab März dieses Jahres mit den Arbeiten der BWB beginnen. Die Arbeiten liegen im Plan.

Zu Frage 9:

Bzgl. der Zusammenhänge zur Programmaufstellung und den langfristige Planungen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Aus diesem Grund kann auf Grundlage der dem SGA vorliegenden Erkenntnisse über den Straßenzustand hier lediglich die Aussage getroffen werden, dass das SGA ca. 15 % der Gehwege als sanierungsbedürftig einschätzt. Davon ausgehend, dass der geschätzte Sanierungsbedarf für die Wege, Plätze und Straßen in Mitte (Fahrbahn und Gehwege) sich auf einen dreistelligen Millionenbetrag beläuft, kann überschlägig für die Sanierung der Gehwege ein mittlerer zweistelliger Millionenbetrag als Finanzbedarf angegeben werden. An dieser Stelle ist aber darauf hinzuweisen, dass selbst wenn die Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung gestellt würden, weder das SGA noch die Vergabestelle bzw. die Straßenverkehrsbehörde ausreichend Personal besäße, um die Maßnahmen umzusetzen. Der Einsatz von externem Personal ist zudem nur im sehr begrenzten Maße möglich, da die Ingenieurbüros bereits heute an ihre Kapazitätsgrenzen gelangt sind. Zudem bedingt die Beauftragung und Überwachung / Begleitung der Externen ebenfalls einen erheblichen Arbeitsaufwand durch Mitarbeiter*innen des SGA, so dass der Einsatz von Externen nur eine geringfügige Entlastung des eigenen Personals bewirkt. Zudem führt die Beauftragung der Bauüberwachung / Begleitung durch Externe zu einer deutlichen Kostensteigerung und der Erhöhung der umzusetzenden Bauvolumina. Bei der Größe des zu erwartenden Sanierungsbedarfs ist auch zu vermuten, dass sich die Kapazitätsfrage bei den Baufirmen stellt. Die Auftragslage bei den Straßenbaufirmen, insbesondere im Pflasterbereich, ist bereits heute gut bis sehr gut. Entsprechend der hohen Nachfrage durch die Behörden und privaten Bauherren sind die Preise in den letzten Jahren stark gestiegen, teilweise konnten Aufträge mangels Angebote in letzten Jahren nicht vergeben werden.

Zu Frage 10:

Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen. Die Priorisierung erfolgt durch den Straßenbaulasträger (SGA). Im Rahmen der Sonderprogramme erfolgt dies in Abstimmung mit der zuständigen Senatsverwaltung (SenUVK). Die hierbei anzusetzenden Kriterien ergeben sich aus dem Berliner Straßengesetz (BerlStrG). Gemäß § 7 Abs. 2 BerlStrG ist das SGA als Straßenbaulastträger gehalten, die öffentlichen Straßen im Rahmen der Leistungsfähigkeit so zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern, zu verbessern oder zu ändern, dass sie dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen. Zentrale Aufgabe ist es somit zu allererst die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Gehwege, deren Zustand nicht den Anforderungen an die Verkehrssicherheit genügen, werden unverzüglich in einen verkehrssicheren Zustand gebracht.

Die Prioritätensetzung erfolgt somit unter folgenden Gesichtspunkten:
1. Gewährleistung der Verkehrssicherheit / Abwehr von Schäden für Leib und Leben
2. Vermeidung von zustandsbedingten Gehwegsperrungen
3. Abwehr von Schäden für das Land Berlin
4. Wirtschaftlicher Mitteleinsatz
Im Rahmen dieser Abwägung werden u.a. folgende Aspekte betrachtet: (Die Reihenfolge der Aufzählung stellt keine Gewichtung dar).
Zustand / Art der Mängel
 Häufigkeit von Mängeln
 Verkehrsbedeutung
 ÖPNV betroffen 
Verkehrseinschränkungen / Auswirkungen 
Barrierefreiheit, Abstimmung mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen 
Baumaßnahmen im Umfeld 
Private Baumaßnahmen  Baumaßnahmen der Leitungsverwaltungen
 Veranstaltungen 
Anregungen der BVV und Bürger/Innen 
Verfügbare Haushaltsmittel 
Unfälle 
Personalkapazitäten
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Für Rückfragen steht Ihnen der Fraktionsvorsitzende, Eckhard Paetz telefonisch unter 030/22187848 oder per Mail presse@afd-fraktion-mitte.de zur Verfügung.