Zentraler Festplatz ( Drucksache 1626/V )
19. Dezember 2018

Mündliche Anfrage der AfD-Fraktion BVV Berlin Mitte vom 18.12.2018
Initiator: Fraktion der AfD ( Herr Paetz )

Ich frage das Bezirksamt:
1. Welche Veranstaltungen wurden dort bisher für 2019 genehmigt und mit welchen Einnahmen ist dafür zu rechnen ?
2. Gibt es für das Areal oder Teilen davon aktuell konkrete Baupläne, – Anträge bzw. anderweitige Vorhaben oder wäre es aktuell „frei verfügbar“?
3. Welchen aktuellen Status gibt es für die 10.400 qm, des ehemaligen Kieswerks am Festplatz Kurt-Schumacher-Damm?
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Antwort des Bezirksamtes am 02.01.2019:

zu Frage 1:

Der Festplatz ist an die Berliner Festplatz Verwaltungs-GmbH vermietet. Die Vermietung erfolgt zum Zweck des Betriebes eines zentralen Veranstaltungsplatzes gemäß den Vorgaben des zugrundeliegenden Bebauungsplanes. Die Mietsache darf nur zu diesem Zweck genutzt werden. Ver-anstaltungen werden durch den Vermieter nicht genehmigt. Für die Einholung von Genehmigungen bei den Behörden in Bezug auf die Veranstaltungen ist der Mieter zuständig.
Die monatliche Miete beträgt rd. 3.800 EUR.
zu Frage 2:
Mit Bebauungsplan III-231 (Zentraler Festplatz) wurde durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Fläche des Festplatzes als Veranstaltungsplatz und Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Zentraler Festplatz“ festgesetzt. Die umgebenden Grünflächen sind als öffentliche naturnahe Parkanlage festgesetzt, sodass damit planungsrechtlich eine Grünanlage festgesetzt wurde. Die Flächen sind somit nicht frei verfügbar.
zu Frage 3:
Die Fläche des ehem. Kieswerkes befindet sich zu ca. 55% im Facheigentum Gartenbau/Grün, der andere Teil ist gewidmete Bundeswasserstraße im Eigentum der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Somit sind auf der im Facheigentum des SGA befindlichen Fläche nur Nutzungen möglich die dem Grünanlagengesetz und der Zweckbestimmung als Grün- und Erholungsanlage entsprechen. Bei dem Grundstück handelt es sich um eine Teilfläche des landeseigenen Flurstücks 598 der Flur 19 in der Gemarkung Wedding. Dieser ehemalige Kiesumschlagplatz wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt von Berlin Nr. 15 am 13. April 2017 als öffentliche Grün- und Erholungsanlage gewidmet. Im Grünanlagengesetz von Berlin, welches seit dem Eintritt der Rechtskraft dort gilt, ist geregelt, dass öffentliche Grünanlagen nur so genutzt werden dürfen, wie in Ihrer Zweckbestimmung festgelegt ist. Die Funktion Erholung für die Allgemeinheit und eine private oder wirtschaftliche Nutzung schließen sich aus. Das Grundstück kann nicht bebaut werden.Darüber hinaus ist die Fläche gemäß festgesetztem Bebauungsplan III-231 (Zentraler Festplatz) als dauerhafte Ausgleich- und Ersatzfläche für Eingriffe in Natur und Landschaft (A+E-Maßnahme) ausgewiesen. Plangeber ist der Senat von Berlin vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.
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Für Rückfragen steht Ihnen der Fraktionsvorsitzende, Eckhard Paetz telefonisch unter 030/22187848 oder per Mail presse@afd-fraktion-mitte.de zur Verfügung.