Mündliche Anfrage der AfD-Fraktion BVV Berlin Mitte vom 15.10.2018
Initiator: Fraktion der AfD (Herr Paetz)
Ich frage das Bezirksamt:
1.Auf die Anfragen mehrere Fraktionen der BVV erklärte sich der Bezirk für unzuständig,die Registrierungsbescheinigungen von Prostituierten vor Ort zu kontrollieren.Aber laut einer Pressemeldung aus einer seriösen Quelle, ist das überhaupt noch nicht entschieden,ob Polizei oder Ordnungsamt zuständig sind.Wie ist der aktuelle Stand der Dinge in dieser Angelegenheit?
2.Wenn die Zuständigkeit an den Bezirk fällt,wäre dies eine Stärkung der Bezirkskompetenzen und man wäre nicht,wie bei der Ausweisung von Sperrgebieten, vom Land abhängig.Würde das vom Bezirk Mitte von Berlin begrüßt werden?
3.Falls nein, warum nicht?
zum Ansehen oder Ausdrucken als PDF das Druckersymbol anklicken
Antwort des Bezirksamtes vom 30.09.2018:
zu Frage 1:
Dem Bezirksamt Mitte von Berlin liegen hierzu keine aktuellen Informationen vor. Die Kontrollen der Anmeldung der Prostituierten erfolgen nach wie vor durch den Polizeipräsidenten in Berlin im Rahmen der gewerblichen Überwachung (LKA 332) gemäß Nr. 23 des Zuständigkeitskatalogs Ordnungsaufgaben (ZustKatOrd). Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten liegt hingegen im Zuständigkeitsbereich der Ordnungsämter.Weiterhin ist diese Auffassung außerbezirklich wohl strittig. Eine Neuregelung desZustKatOrd erfolgte lediglich im Hinblick auf die zentralisierte Anmeldebehörde im Bezirk Tempelhof-Schöneberg.
zu Frage 2:
Nein.
zu Frage 3:
Das Bezirksamt Mitte von Berlin steht dieser Regelung kritisch gegenüber, da die Kontrolle von Anzeigebescheinigungen Prostituierter durch die Ordnungsämter polizeiliche Ermittlungen hinsichtlich milieubedingtem strafrechtlichen Verhalten konterkarieren könnte.
Für Rückfragen steht Ihnen der Fraktionsvorsitzende, Eckhard Paetz telefonisch unter 030/22187848 oder per Mail presse@afd-fraktion-mitte.de zur Verfügung.