Geldregen für alle Vereine,Projekte, Initiativen und Einrichtungen oder Förderung mit Augenmaß ? ( Drucksache 1379/V )
20. September 2018

Grosse Anfrage der AfD-Fraktion BVV Berlin Mitte vom 20.09.2018

Initiator: Fraktion der AfD (Herr Paetz)

Wir fragen das Bezirksamt:

1.  Welche Vereine, Projekte, Initiativen und Einrichtungen werden vom Bezirk Mitte gefördert?
2.  Warum werden diese jeweils gefördert?
3.  Mit welchen Beträgen wird im Einzelnen gefördert und wie hoch ist die Gesamtsumme aller Fördermittel?
4.  Wieviel % des jeweiligen Etats der Vereine, Projekte, Initiativen und Einrichtungen machen die Fördermittel des Bezirkes aus?
5.  Welche Beträge waren durchlaufende Posten die irgendwo her erstattet wurden (gegebenenfalls von wem?) und welche waren freiwillige       Leistungen des Bezirkes,die auch anderweitig hätten verwendet werden können?
6. Wie teilt sich die Höhe der Fördermittel auf die Stadträte auf?
7.  In welchen Haushaltstiteln sind die einzelnen Förderungen enthalten?
8.  Seit welchem Jahr erfolgt die jeweilige Förderung und wie haben sich die Summen im Einzelnen entwickelt?
9.  Warum wurden über die Jahre gegebenenfalls mehr oder weniger Finanzmittel ausgereicht?
10.Wer war der jeweilige Initiator, z.B. welche BVV-Fraktion, für eine Förderung?
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Antwort des Bezirksamtes vom 24.09.2018

zu Punkt 1:

Die Förderung von Vereinen, Projekten, Initiativen und Einrichtungen wird jährlich zum 30.06. des Folgejahres vom Bezirk Mitte offengelegt. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die sehr umfangreichen und detallierten Darstellungen des Zuwendungsregisters des Bezirkes Mitte im Internet.

zu Punkt 2:

Zuwendungen an Stellen außerhalb der Verwaltung Berlins dürfen nur veranschlagt/vergeben werden, wenn das Land Berlin bzw. der Bezirk Mitte an der Erfüllung dieser Aufgaben ein erhebliches Interesse hat, welches ohne die Förderung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann.

zu Punkt 3:

Siehe Antwort zu 1. – Im Zuwendungsregister sind detailliert alle Einzelförderungen mit Angabe des Projektträgers,des Projektinhaltes, sowie Förderbetrag aufgelistet.

zu Punkt 4:

Diese Frage lässt sich nicht beantworten, da die Antragstellung projektbezogen erfolgt und der Gesamtetat des Antragstellers nicht bekannt ist.

zu Punkt 5:

Im jahr 2018 – siehe Zuwendungsregister – wurden 2,66 Mio Euro aus den Haushalten diverser Senatsverwaltungen im Wege der Auftragswirtschaft verausgabt.
Dies betrifft die Politikfelder (Senatsverwaltungen) Gesundheit, Integration, Jugend, Kultur, Sport und Stadtentwicklung. Im Zuwendungsregister des Bezirkes Mitte sind diese Ausgaben in der Kapitelzuordnung 01- 29 zu erkennen.

zu Punkt 6:
siehe Antwort 1 – Zuwendungsregister (Zuordnung nach Politikfeldern)

zu Punkt 7:

siehe Antwort 1ZuwendungsregisterEs handelt sich hierbei überwiegend um Ausgaben der Hauptgruppe 6 des T- Teils (Transferausgaben)

zu Punkt 8:

siehe Antwort 1 – Zuwendungsregister – Im Link zur Antwort 1 sind die Zuwendungen des Bezirkes Mitte rückwirkend bis in das Jahr 2008 aufgelistet.

zu Punkt 9:

Die Höhe der jeweiligen Förderung (Zuwendung) richtet sich nach der beantragten Projektleistung. Dabei ist anzumerken, dass über die Jahre Projekte wegfallen/auslaufen und neue Projekte mit unterschiedlichen Bewilligungssummen hinzukommen, so dass die jährliche Förderung Schwankungen unterliegt.

zu Punkt 10:

Zuwendungen sind Antagsleistungen. Der Initiator und Antragsteller ist grundsätzlich der Träger selbst. Die Entscheidung über die Gewährung von Zuwendungen obliegt der Verwaltung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht dem Grunde und der Höhe nach nicht.

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Für Rückfragen steht Ihnen der Fraktionsvorsitzende, Eckhard Paetz telefonisch unter 030/22187848 oder per Mail presse@afd-fraktion-mitte.de zur Verfügung.