Große Anfrage der AfD-Fraktion BVV Berlin Mitte vom 13.03.2018
Initiator: Fraktion der AfD (Herr Paetz, Herr Torno)
Wir fragen das Bezirksamt:
1. In der Wiclefstraße werden 27 qm bis 49 qm große Eigentumswohnungen zu Preisen in Höhe von bis zu 169.000,00 EUR verkauft. Die Annonce betreffend der 27 qm großen Wohnung wurde bei Immobilien Scout 24 veröffentlicht. Darüber hinaus liegt die Wiclefstraße im Milieuschutzgebiet.
Der Link lautet wie folgt: https://www.immobilienscout24.de/expose/103409377?utm_medium=cooperation&#/
Wieso werden Mietwohnungen gerade im Milieuschutzgebiet weiterhin verkauft?
2. Weshalb plant das Bezirksamt Mitte von Berlin weitere Milieuschutzgebiete, wenn diese den betroffenen Mietern so oder so nicht helfen werden?
3. Im Kontrast zu der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt baut der Senat 53 Wohnhäuser in Fertigbauweise. Sie werden intern „Modulare Wohneinheiten für Flüchtlinge“ genannt, abgekürzt MUF. 10 MUFs sind fertig, 19 sind im Bau, 24 weitere in Planung. Bauherr ist die öffentliche Hand, private Investoren sind nicht gewünscht. Eine Berechnung des Landesamts für Flüchtlinge (LAF), offenbart, dass die Nettokaltmiete zwischen 14 und 17 EUR pro Quadratmeter liegt, die Warmmiete entsprechend bis zu 22 EUR pro Quadratmeter. Dies entspricht einer Miete einer Luxuswohnung. Wie viele der sogenannten MUFs werden in Berlin-Mitte errichtet und weshalb hat das Bezirksamt Mitte von Berlin den Senat nicht darauf hingewiesen, dass private Bauherren vom Senat gezwungen werden, „bezahlbaren Wohnraum“ für 6,50 EUR netto kalt anzubieten?
4. Wird sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass die sogenannten MUFs auch von Familien, Studenten und wohnungslosen bezogen werden können?
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Antwort des Bezirksamtes am 05.04.2018:
Zu Frage 1:
Die Frage kann nicht grundstückgenau beantwortet werden, da eine Hausnummer nicht angegeben wurde und das Angebot über den angeführten Link im Netz nicht mehr verfügbar bzw. einsehbar ist. Grundsätzlich kann aber gesagt werden, dass Wohnungen, die nach der Festsetzung von Milieuschutzgebieten (hier Erhaltungsverordnungsgebiet „Birkenstraße“ seit 25.05.2016 in Kraft) verkauft werden, vor Festsetzung der Milieuschutzgebiete umgewandelt wurden.
Zu Frage 2:
Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen steht überhaupt erst seit dem 14.03.2015 in den sozialen Erhaltungsgebieten unter einem Genehmigungsvorbehalt, im Bezirk Mitte mit Festsetzung der Erhaltungsgebiete bzw. deren Inkrafttreten am 25.05.2016. Seitdem werden nicht nur im Bezirk durch Statistik, sondern auch Berlinweit bei der Senatsverwaltung die Umwandlungen erfasst. Die Betrachtung der Entwicklung der untersagten Umwandlungen nach Jahren zeigt seitdem einen deutlichen Rückgang. Die Festsetzung von Milieuschutzgebieten hat aber nicht nur den Hintergrund die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen aufzuhalten sondern auch andere Inhalte zum Ziel. Auch Nutzungsänderungen von Mietwohnungen in Gewerbe werden untersagt, um den Wohnungsbestand in diesen Gebieten für die angestammte Wohnbevölkerung vorzuhalten. Desweiteren sind Instandsetzung- und Modernisierungsmaßnahmen genehmigungspflichtig. Modernisierungsmaßnahmen unterliegen zudem dem Hilfskriterium „Verordnungsmiete“, so dass hier hinreichend geprüft werden kann, dass Mieter nicht wegen überteuerten Maßnahmen und entsprechenden Mietsteigerungen ihre Wohnungen verlassen müssen. Der Bezirk Mitte hat eine lückenlose Struktur aufgebaut, das städtebauliche Instrument „Soziale Erhaltungsverordnung“ zielgenau und effektvoll durchzuführen.
Zu Frage 3 und 4:
Die Frage kann nicht beantwortet werden, da dem Bezirk dazu keine Informationen vorliegen.
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