Mündliche Anfrage der AfD-Fraktion BVV Berlin Mitte vom 16.01.2018
Initiator: Fraktion der AfD (Herr Paetz, Herr Torno)
1. Laut einer neuen Studie der Bertelsmann-Stiftung lebt jedes dritte Kind in Berlin in Kinderarmut. Was unternimmt das Bezirksamt konkret gegen Kinderarmut?
2. Besonders schlimm sieht es im Huttenkiez aus. Dort beziehen 68 Prozent der unter 15-jährigen Hartz-IV-Leistungen. Welchen besonderen Förderbedarf gibt es für diese Jugendlichen seitens des Bezirksamt?
3. Im Jahr 2011 wurde das Bildungs- und Teilhabepaket von der damaligen Bundesregierung ins Leben gerufen. Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket richten sich an die Kinder, deren Eltern Hartz-IV-Leistungen, Wohngeld oder den Kinderzuschlag für Geringverdiener beziehen. Ist dem Bezirksamt bekannt, wie viele Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket abgerufen werden?
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Antwort des Bezirksamtes vom 26.06.2018:
Zu Frage 1:
Das Bezirksamt Mitte arbeitet in verschiedener Hinsicht an der Prävention und Bekämpfung von Kinderarmut im Bezirk und darüber hinaus. Ein wichtiger Ansatz der bezirklichenArmutsbekämpfung ist die Verbesserung des Zugangs zu materiellen Hilfen für Familien, wie etwa Unterhaltsvorschussoder Elterngeld. Dies wird konkret in Form der Planung und Umsetzung eines zentralen Antragsservices des Jugendamtes am Standort Karl-Marx-Allee 31 umgesetzt. Hier durch soll den AntragsstellerInnen der Zugang zur Leistungsbeantragung erleichtert, eine leistungsübergreifende Beratung bei der Antragsstellung gewährt und die Leistungsgewährung beschleunigt werden. Perspektivisch soll der Antragsservice zu einem Familienservicebüro ausgebaut werden. Auf Landesebene wirkt das Bezirksamt an der Landeskommission zur Prävention von Kinder-und Familienarmut mit. Im Rahmen der Landeskommission werden Themenfelder und Handlungsschwerpunkte der berlinweiten Armutsbekämpfung festgelegt, Lösungsansätze erarbeitet und allen im Feld der Armutsbekämpfung tätigen Akteuren vorgestellt sowie Instrumente entwickelt, die sowohl eine akkurate quantitative Problembeschreibung erlauben als auch Fortschritte bei der Problemlösung messbar machen.Detaillierte Informationen zur Arbeit der Landeskommission sind dem Protokoll der Jugendhilfeausschusssitzung vom 01.02.2018 zu entnehmen. Unter dem Tagesordnungspunkt „Mitteilungen des Bezirksamtes“ wurde hierzu umfassend berichtet.Darüber hinaus fördert das Jugendamt Mitte Jugendfreizeiteinrichtungen von freien Trägern. In diesen Einrichtungen werden insbesondere in Kiezen mit hoher Armutsquote diverse Angebote vorgehalten, die darauf abzielen, die Auswirkungen wirtschaftlich prekärer Situationen in den Familien abzumildern. Hierzu zählt beispielsweise die Bereitstellung von Lernorten, die für Kinder in beengten Wohnverhältnissen die einzige Möglichkeit bieten, in guter Atmosphäre und unter Anleitung zu lernen. Weiter werden Angebote im Bereich Gesundheitsförderung wie etwa zu den Themen gesunde Ernährung und Bewegung vorgehalten, um die Ausprägung typischer Folgeerscheinungen von Armut zu verhindern.
Zu Frage 2:
Im Huttenkiez wie auch in anderen Bereichen des Bezirks Mitte sind Kinder überproportional von Armut betroffen, wieaus demhohen Anteil von Familien imALG II Bezugdeutlich wird. Das Bezirksamt Mitte sieht hier insbesondere Förderbedarfe bei der materiellen Unterstützung der Familien, bei der schulischen Förderung der betroffenen Kinder bis hin zur Unterstützung beim Eintritt in das Berufsleben und Bildungsangebote, die darauf abzielen, die Persönlichkeitsentwicklung der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu stärken. Dementsprechend fördert das Bezirksamt drei Jugendeinrichtungen im Kiez (Stadtschloss Moabit, Jugendhaus B8, Jugendclub Schlupfwinkel) und bemüht sich um einen verbesserten Zugang zum Arbeitsmarkt beim Übergang ins Erwachsenenalter in Form der Jugendberatungshäuser und der Jugendberufsagentur.
Zu Frage 3:
Dem Bezirk ist bekannt, in welcher Höhe Mittel aus dem Bildungs-und Teilhabepaket abgerufen werden. Für den Zeitraum von 2011 bis einschließlich 2014 sind die Zahlen jedoch unvollständig, da einige Leistungen des Bildungs-und Teilhabepaketsaus Landesmitteln finanziert werden, deren Auswertung für den genannten Zeitraum nur händisch möglich ist. Der anhängenden Tabelle ist zu entnehmen, in welcher Höhe Mittel aus dem Bildungs-und Teilhabepaket aus Bezirks-und Landesmitteln (ab 2015) für welche Leistungen abgerufen wurden.
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