Schriftliche Anfrage der AfD-Fraktion BVV Berlin Mitte vom 05.03.2019
Initiator: Fraktion der AfD (Jürgen Mickley)
Ich frage das Bezirksamt:
1. Welche anerkannten Träger der freien Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII) erbringen welche Leistungen nach dem SGB VIII im Bezirk Mitte?
2. Welche weiteren juristischen Personen und Personenvereinigungen sind auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Bezirk tätig, ohne anerkannte Träger der freien Jugendhilfe zu sein?
3. Welche nur bezirklich tätigen Träger wurden in den letzten zehn Jahren vom Jugendamt als Träger der freien Jugendhilfe nach § 40 Abs. 1 AG KJHG anerkannt?
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Antwort des Bezirksamtes am 26.03.2019 :
Zu Frage 1:
Zweck und Umfang der Kinder-und Jugendhilfestatistik regelt §§ 98 ff SGB VIII.Im Jugendamt wird keine Statistik erhoben, die darstellt, welche anerkannten Träger der freien Jugendhilfe welche Leistungen in Mitte erbringen.Die Leistungen der Jugendhilfe ergeben sich aus § 2 Abs. 2 SGB VIII. Andere Aufgaben der Jugendhilfe werden im § 2 Abs. 3 SGB VIII benannt.Diese Leistungen und Aufgaben werden von mehreren Hundert Leistungserbringern erbracht. Nicht alle Jugendhilfeleistungen, die durch das Jugendamt Mitte finanziert werden, werden auch in Mitte erbracht. So erfolgen z. B. vom Jugendamt Mitte finanzierte stationäre Unterbringungen nach §§ 34, 35, 35a SGB VIII auch in anderen Bundesländern.
Zu Frage 2:
Das Jugendamt Mitte erhebt keine Daten, die eine Beantwortung dieser Frage erlauben.
Zu Frage 3:
Am 17.02.2012 wurde „puk a malta gGmbH“ als freier Träger der Jugendhilfe mit bezirklichem Wirkungskreis nach § 40 Abs. 1 AG KJHG anerkannt.
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Für Rückfragen steht Ihnen der Fraktionsvorsitzende, Eckhard Paetz telefonisch unter 030/22187848 oder per Mail presse@afd-fraktion-mitte.de zur Verfügung.