Mündliche Anfrage der AfD-Fraktion BVV Berlin Mitte vom 18.12.2018
Initiator: Fraktion der AfD ( Herr Paetz/Herr Torno)
Vorwort:
Der Bundesgerichtshof ( BGH, Gz.: VI ZR 143/17 ) hat geschrieben, dass Frauen kein Recht auf eine weibliche Ansprache in Formularen haben. Der Rat der deutschen Rechtschreibung hat neuerdings keine Empfehlung für eine geschlechtergerechte Sprache ausgesprochen.
Ich frage das Bezirksamt:
1. Warum hält das Bezirksamt von Mitte trotz des Urteils des BGH und trotz Entscheidung vom Rat für deutsche Rechtschreibung an der geschlechtergerechten Sprache fest ?
2. Auf welcher Grundlage begründet das Bezirksamt die Verwendung der geschlechtergerechten Sprache ?
3. Welche Kosten wurden aus Sicht des Bezirksamtes bisher dafür aufgewendet, diese Sprachregelung einzuhalten ?
Antwort des Bezirksamtes am 02.01.2019:
zu Frage 1:
zu Frage 2:
Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung – Allgemeiner Teil (GGO I), regelt das Geschäftsverfahren des Landes Berlin. Aufgrund der hohen gesellschaftlichen Bedeutung der Herstellung von Gleichstellung von Frauen und Männern (siehe auch Artikel 3 des Grundgesetzes), hat die GGO I gleich im § 2, Vorschriften zur Gleichstellung der Geschlechter erlassen: „(1) Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist durchgängiges Leitprinzip und soll bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der Behörden in ihren Bereichen gefördert werden (Gender Mainstreaming). (2) Die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern ist zu beachten. Dies soll primär durch geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen und, wo dies nicht möglich ist, durch die Ausschreibung der jeweils weiblichen und männlichen Form geschehen. In Schriftsätzen, die sich an Einzelpersonen richten, ist die im Einzelfall jeweils zutreffende weibliche oder männliche Sprachform zu verwenden.“
zu Frage 3 :
Keine.
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