Schwarzbauten von Land und Bund im Stadtbezirk Mitte von Berlin ( Drucksache 0468/V )
25. Oktober 2018

Schriftliche Anfrage der AfD-Fraktion BVV Berlin Mitte vom 25.10.2018
Initiator: Fraktion der AfD (Herr Paetz)

Ich frage das Bezirksamt:

In der Vergangenheit wurde über Schwarzbauten vor dem Reichstag, einem ungenehmigten Parkplatz, einem nicht genehmigten Straßenbau usw. berichtet. Alles Angelegenheiten die vom Bezirksamt Mitte hätten im Vorab genehmigt werden müssen. Verursacher waren sowohl Bundes- als auch Landesbehörden.

1.
Um welche Bauten, Straßen, Parkplätze etc. hat es sich dabei genau gehandelt?

2.
Wurden auch Bußgelder erhoben wie bei Privatpersonen und Firmen üblich, oder sogar die Herstellung des Ursprungszustandes angeordnet? Falls nein, warum nicht?
3. Von wann bis wann wurden diese Einheiten gegebenenfalls ohne Genehmigung betrieben?
4. Wann und wodurch ist das dem Bezirksamt jeweils aufgefallen?
5. Was wurde dann unternommen, um diese ungesetzlichen Zustände zu beenden?
6. Hat in dieser Angelegenheiten das Rechtsamt oder ein sonstiges Organ der Rechtspflege den Bezirk beraten? Wenn ja, bitte alle Stellungnahmen des Rechtsamtes oder sonstige Rechtsgutachten der Antwort beifügen.
.
7. Wie ist der aktuelle Stand der Dinge im Einzelnen, sind inzwischen alle Genehmigungsverfahren im Nachgang abgeschlossen?
8. Was wurde unternommen, damit es nicht in Zukunft wieder zu ungenehmigten Bauten oder ungenehmigter Nutzung öffentlicher Flächen durch Land oder Bund kommen kann?
9. Wie wurde in der Vergangenheit bei Schwarzbauten von Bürgern oder Firmen verfahren? Wurden diese auch alle einfach im Nachgang genehmigt oder wurden Strafen verhängt bzw. sogar der Abriss angeordnet?
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Antwort des Bezirksamtes am 04.12.2018 :

Zu Frage 1.:

Hierbei handelt es sich um den provisorischen zentralen Eingangsbereich zur Durchführung der Sicherheitskontrollen für die Besucherinnen und Besucher des Deutschen Bundestages auf dem Platz der Republik und in der Scheidemannstraße sowie um den Ebertplatz östlich des Reichstagsgebäudes. Es handelt sich nicht um „Schwarzbauten“. Eine ungenehmigte Straße ist dem Bezirksamt nicht bekannt.
Zu Frage 2:
Für den Zugangsbereich zu den Sicherheitskontrollen liegen inzwischen die Baugenehmigungen sowie die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes vor. Ebenso wurde die Ausnahmegenehmigung nach dem Grünanlagengesetz erteilt. Die Sperrung des Ebertplatzes ist aus Sicherheitsgründen erfolgt – unabhängig planungsrechtlicher sowie stadtplanerischer Überlegungen und Vorgaben.
Zu Frage 3:
Aufgrund der veränderten Sicherheitslage durch Terrordrohungen finden seit Herbst 2010 die Sicherheitskontrollen nicht mehr im Eingangsbereich des Reichstagsgebäudes sondern in westlich des Reichstages auf dem Platz der Republik aufgestellten Containern statt.Die Container sollten zunächst vorübergehend und provisorisch aufgestellt werden.Eine Ausnahmegenehmigung nach dem Grünanlagengesetz wurde durch das Straßen- und Grünflächenamt nach Aufstellung der Container erteilt. Mangels Alternativen und durch eine weiterhin hohe Bedrohungslage hat sich die Situation bisher noch nicht wesentlich verändert.Der Bezirk Mitte wurde erst im Nachgang, nach der behelfsmäßigen Aufstellung der Container informiert. Gleiches gilt für die aus Sicherheitsgründen aufgestellten Absperrungen rings um das Reichstagsgebäude. Nach § 3 der GGO II kann nur der Senat mit seinen Senatsverwaltungen mit den Bundesbehörden verkehren. Der Bezirk wurde hier nicht bzw. erst im Nachgang beteiligt!
Zu Frage 4 und 5 :
Siehe Antwort zu Frage 3.
Zu Frage 6:

Nein.
Zu Frage 7:
Siehe Antwort zu 2.
Zu Frage 8:
Das Bezirksamt sieht hierzu keinen Handlungsbedarf. Die Nutzung der Flächen erfolgte aus übergeordneten Sicherheitsanforderungen.
Zu Frage 9:

Dem Bezirksamt sind keine Schwarzbauten von Bürger*innen oder Firmen auf öffentlichen Flächen bekannt.
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