Mündliche Anfrage der AfD-Fraktion BVV Berlin Mitte vom 19.06.2018
Initiator: Fraktion der AfD (Herr Paetz / Herr Torno)
Ich frage das Bezirksamt:
1.Unter Bezugnahme auf die schriftliche Anfrage „Wie steht es um das Tierwohl im Berliner Zoo? – DS 0230/V“hat das Bezirksamt auf die Frage, ob im Berliner Zoo Elefantenhaken eingesetzt werden,geantwortet, dass dem „Bezirksamt derzeit keine Erkenntnisse vorliegen würden“.
Die Antwort des Bezirksamtes lässt darauf schließen,als ob das Bezirksamt nicht näher beim Berliner Zoo nachgefragt hat.Wie begründet das Bezirksamt seine Antwort?
2.Hat die Leitung des Berliner Zoo’s dem Bezirksamt Mitte von Berlin schriftlich bestätigt,dass der Berliner Zoo keine Elefantenhaken einsetzt?
3.Auf die Frage acht hat das Bezirksamt ebenfalls ausweichend beantwortet.Die Frage war, ob dem Bezirksamt Erkenntnisse vorliegen, wie die im Zoo lebenden Tiere auf das Blitzlichtgewitter, ausgelöst durch Smartphones und Kameras, reagieren und welche Gesundheitsrisiken daraus resultieren, und nicht, ob der Berliner Zoo grundsätzlich Hinweise an Gehegen/Terrarien/Aquarien aushängen lässt. Der Fragesteller verweist daher nochmals auf die o. g. Frage Nummer 8 und fragt das Bezirksamt, ob dem Bezirksamt etwaige Hinweise vorliegen, wie die im Zoo lebenden Tiere auf das Blitzlichtgewitter reagieren und welche Gesundheitsrisiken daraus resultieren.
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Antwort des Bezirksamtes am 27.06.2018 wie folgt:
zu Punkt 1:
Siehe Antwort zu Frage 1.
zu Punkt 3:
Auf die Frage Acht hat das Bezirksamt ebenfalls ausweichend beantwortet. Die Frage war, ob dem Bezirksamt Erkenntnisse vorliegen, wie die im Zoo lebenden Tiere auf das Blitzlichtgewitter, ausgelöst durch Smartphones und Kameras, reagieren und welche Gesundheitsrisiken daraus resultieren, und nicht, ob der Berliner Zoo grundsätzlich Hinweise an Gehegen/Terrarien/Aquarien aushängen lässt. Der Fragesteller verweist daher nochmals auf die o. g. Frage Nummer 8 und fragt das Bezirksamt, ob dem Bezirksamt etwaige Hinweise vorliegen, wie die im Zoo lebenden Tiere auf das Blitzlichtgewitter reagieren und welche Gesundheitsrisiken daraus resultieren. Der Veterinäraufsicht Mitte liegen derzeit keine wissenschaftlichen Veröffentlichungen vor, die den Nachweis einer physischen- oder/und psychischen Schädigung des tierischen Organismus durch den Empfang von blitzlichtähnlichen Lichtsignalen belegen. Verhaltensauffälligkeiten, die in einem kausalen Zusammenhang mit dem Aussetzen des Tieres auf Lichtimpulse gestellt werden könnten, sind beim ZGB nicht dokumentiert.
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