Shisha-Bars als genehmigungspflichtige Gaststättenbetriebe ausweisen (Drucksache – 1020/V)
13. Februar 2018

Antrag der AfD-Fraktion BVV Berlin Mitte vom 13.02.2018
Initiator: Fraktion der AfD (Herr Paetz, Frau Schüler und die übrigen Mitglieder der Fraktion)
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen des Berliner Senats dafür einzusetzen, dass Shisha-Bars zu genehmigungspflichtigen Gaststättenbetrieben erklärt werden. In diesem Zusammenhang müssen Regelungen geschaffen werden, die verpflichtende Anforderungen

  • für die Be- und Entlüftung der Gaststätte,
  • für die Installationspflicht von Kohlenmonoxid-Messgeräten in der Gaststätte,
  • für den Brandschutz der Gaststätte,
  • für die Reinigung- u. Desinfektion der Shisha-Wasserpfeifen, der Schläuche und der Mundstücke,
  • für die Fläche der Gaststätte an sich enthalten.

Hierbei müssen der allgemeine Arbeitsschutz der Angestellten, der Gesundheitsschutz der Shisha-Bar-Besucher und vor allem der Jugendschutz im Vordergrund stehen. Der BVV ist bis zum 20.06.2018 zu berichten.
Begründung:

Es gibt zunehmend Berichte über Kohlenmonoxid-Vergiftungen von Shisha-Bar-Besuchern. Laut Pressemitteilung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg, Nr. 010 vom 17.01.2018 wurden bei einer Schwerpunktkontrolle Gesundheitsgefährdungen durch lebensgefährliche Kohlenmonoxid-Werte und Verstöße gegen den Brand- und Jugendschutz festgestellt. Die Bauaufsicht versiegelte eine Shisha-Bar wegen akut lebensgefährlichen Kohlenmonoxid Werten (über 500 ppm) und Brandgefahr durch einen Shisha-Ofen. Am 19.10.2017 berichtete die  Berliner Morgenpost über Polizei-Razzien am Hermannplatz, in deren Verlauf auch vier Shisha-Öfen, die für Sauerstoffmangel in den Räumen sorgten, stillgelegt wurden. Außerdem wurden in 5 Shisha-Bars Verstöße gegen Jugendschutz- und Nichtrauchergesetz festgestellt. Zudem berichtete die Berliner Morgenpost am 07.01.2018 über einen Vorfall in Bremerhaven. 16 Personen waren nach dem Aufenthalt in einer Shisha-Bar mit dem Verdacht auf eine CO-Vergiftung ins Krankenhaus eingeliefert worden. Die Shisha-Bar musste komplett geräumt werden. Die Rettungskräfte stellten daraufhin fest, dass die zulässigen CO-Grenzwerte überschritten worden waren. CO-Vergiftungen stellen eine äußerst ernst zu nehmende Gesundheitsbeeinträchtigung dar, die von Kopfschmerzen, Ermüdung, Schwindel, Übelkeit bis zur tödlichen Vergiftung reichen. Atmet der Mensch Luft mit einer erhöhten Kohlenmonoxidkonzentration ein, bindet sich das CO direkt an die roten Blutkörperchen und blockiert damit die Sauerstoff-Aufnahme. Infolgedessen kommt es schnell zu einem Sauerstoffmangel und den damit verbundenen Gesundheitsgefährdungen. Ein weiteres Gesundheitsrisiko besteht in der Übertragung von Infektionskrankheiten durch die Benutzung unzureichend desinfizierter Shisha-Pfeifen. Entsprechende Berichte liegen vor.

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Der Antrag wird in der BVV MItte Berlin am 22.02.2018 agbelehnt.

Der Antrag wird bei Fürstimmen der Fraktion der AfD und Enthaltung der Fraktion der CDU mehrheitlich abgelehnt.

Für Rückfragen steht Ihnen der Fraktionsvorsitzende, Eckhard Paetz telefonisch unter 030/22187848 oder per Mail presse@afd-fraktion-mitte.de zur Verfügung.