Mündliche Anfrage der AfD-Fraktion BVV Berlin Mitte vom 21.11.2017
Initiator: Fraktion der AfD (Herr Paetz)
Ich frage das Bezirksamt:
Antwort des Bezirksamtes am 23.11.2017:
Zu Frage 1:
Folgende Ordnungswidrigkeiten wurden am häufigsten geahndet:
a) gewerbe-, gaststätten- und spielhallenrechtliche Verstöße
b) unerlaubte Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes
c) Verstöße in Grünanlagen,
d) lebensmittel- und hygienerechtliche Verstöße
e) Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und das Hundegesetz
In der Kürze der Zeit konnten die erfragten statistischen Angaben nicht aus allen Fachbereichen des Ordnungsamtes zusammengetragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass in Ordnungswidrigkeitsverfahren häufig verschiedene gesetzliche Tatvorwürfe geahndet werden.
Zu Frage 2:
Einnahmen für die genannten Ordnungswidrigkeiten landen im Bezirkshaushaltsplan im Kapitel 3400 Titel 11201 „Verwarnungs- und Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeiten, Zwangsgelder sowie Auslagen im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde nach folgenden Gesetzen und Verordnungen: StVO, Berli-ner Straßengesetz, Gesetz zum Schutze der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, Kreislauf-wirtschafts- und Abfallgesetz, Verpackungsverordnung, Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin, Straßenreinigungsgesetz Berlin, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Lebensmit-telhygieneverordnung, Tollwut-Verordnung, Handelsklassengesetz, Tierschutzgesetz, Lebensmit-tel- und Futtermittelgesetzbuch, Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung, Zusatzstoffzulassungs-Verordnung, Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeld-Verordnung, Tierische Lebensmittelhygie-ne-Verordnung, Tiefgefrorene Lebensmittel-Verordnung, Kosmetik-Verordnung, Rückstands-höchstmengen-Verordnung, Tierische Nebenprodukte-Beseitigungs-Verordnung, Gewerbeord-nung, Gaststättengesetz, Handwerksordnung, Preisangabenverordnung, Verwaltungsvollstre-ckungsgesetz, Staatsvertrag über die Regelung des Rundfunkgebührenwesens u.a.“
Die Einnahmen sind in folgender Höhe zu verzeichnen:
2015 = 836.617,75 €
2016 = 814.672,50 €
2017 = ca. 1.000.000 € (Schätzung Jahresende 2017)
Zu Frage 3:
Alle durch die Beschäftigten des Ordnungsamtes amtlich festgestellten Ordnungswidrigkeiten und ggf. Straftaten werden verfolgt bzw. an die zuständigen Ermittlungsbehörden abgegeben. Auf Grund der Personalausstattung des Ordnungsamtes können allerdings nicht alle Überwa-chungsaufgaben in der gewünschten Tiefe und Häufigkeit erfolgen. Dies bezieht sich auch auf die Bearbeitung von Anzeigen von Bürgern, die nur nach dem Opportu-nitätsprinzip überprüft werden können. Priorität haben immer Hinweise auf akute Gefährdungen oder Gefahrensituationen. Mit besonderer Aufmerksamkeit werden gewerbe-, gaststätten- und spielhallenrechtlicheVerstöße, unerlaubte Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes, Verstöße in Grünanlagen, lebensmittelhygienerechtliche Beschwerden sowie tierschutz- und tier-seuchenrechtliche Anzeigen sowie Angelegenheiten der Gefahrenabwehr durch Tiere überprüft und bearbeitet.
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