Mündliche Anfrage der AfD-Fraktion BVV Berlin Mitte vom 21.11.2017
Initiator: Fraktion der AfD (Herr Paetz)
Ich frage das Bezirksamt:
1. Dürfen die Ordnungsamtsmitarbeiter Personalien aufnehmen?
2. Falls nein, woran liegt das?
3. Welche weiteren Kompetenzen, die momentan nicht gegeben sind, wären für das Ordnungsamt wünschenwert?
Antwort des Bezirksamtes am 23.11.2017:
Zu Frage 1:
Die Mitarbeiter/innen des Allgemeinen Ordnungsdienstes und der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht dürfen zur Gefahrenabwehr gem. § 21 ASOG Identitätsfeststellungen durchführen, bzw. im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens gem. § 46 Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit § 163 der Strafprozessordnung entsprechend Daten erheben.
Zu Frage 2:
entfällt.
Zu Frage 3:
Weitere Befugnisse sind zurzeit zur ordnungsgemäßen Erfüllung dienstlicher Aufgaben nicht erforderlich.
Für Rückfragen steht Ihnen der Fraktionsvorsitzende, Eckhard Paetz telefonisch unter 030/22187848 oder per Mail presse@afd-fraktion-mitte.de zur Verfügung.