Große Anfrage der AfD-Fraktion BVV Berlin Mitte vom 14.11.2017
Initiator: Fraktion der AfD (Herr Paetz, Herr Torno)
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Was hat das Bezirksamt nach Stellen der Großen Anfrage – DS 0746/V – der anfragenden AfD Fraktion in dem Zusammenhang der missachteten Milieuschutzauflagen unternommen?
2. Auf Nachfrage der Mieterschaft am 26.09.2017 vor Ort im Bezirksamt, ob die 3-fache Verletzung der Auflagen im Milieuschutz durch die Eigentümerin keine rechtlichen Konsequenzen für die Eigentümerin haben würde, wurde der Mieterschaft lapidar mitgeteilt, dass es sich zwar tatsächlich um Ordnungswidrigkeiten handeln würde, für die man ein Bußgeld verhängen könnte, ABER man hätte weder das Personal noch die finanziellen Mittel, um sich auf einen Rechtsstreit mit der Eigentümerin einzulassen. Es gäbe die interne Dienstanweisung, solange die Chance bestehe, der Eigentümer zeige Einsicht und würde sich in Zukunft an die Auflagen halten, solange werden die Ordnungswidrigkeiten nicht geahndet. Das ist aus Sicht der anfragenden AfD Fraktion ein nicht hinnehmbarer Zustand und ein Skandal. Wann schafft das Bezirksamt Abhilfe?
3. Hat das Bezirksamt bereits Kontakt mit der Eigentümerin des betreffenden Objektes aufgenommen?
4. Wenn ja, was ist das Ergebnis, der Kontaktaufnahme?
5. Die Eigentümerin hat in dem Objekt der Utrechter Str. 31 nicht nur Milieuschutzauflagen missachtet, sondern auch Modernisierungen durchgeführt. Es werden daher demnächst die Mieten erhöht. Die bisherigen Mieter werden sich den neu berechneten Mietzins nicht mehr leisten können, sodass hier eine Verdrängung weitaus früher stattfindet und die Mieter schon in den nächsten Jahren die Wohnungen verlassen müssen. Was unternimmt das Bezirksamt, um die Mieter bei der Wohnungssuche zu unterstützen?
6. Da die Eigentümerin des Objektes Utrechter Str. 31 die Mietwohnungen unstreitig in Eigentumswohnungen umgewandelt hat, könnte hier der Bezirk das Vorkaufsrecht nutzen, damit die Mieter in den Wohnungen bleiben dürfen. Denn eines darf nicht unerwähnt bleiben: Viele der Mietparteien wohnen in dem Mietobjekt Utrechter Str. 31 bereits mehr als 20-30 Jahren. Viele Mieter sind bereits über 70 Jahre alt. Ein Umzug oder der Gang in ein Altersheim kommt der Entmündigung gleich. Der Bezirk muss die Konsequenzen tragen, da er nicht frühzeitig gehandelt hat, das Treiben der Eigentümerin zu beenden. Wird der Bezirk das Vorkaufsrecht nutzen?
7. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Eigentümerin nicht nur Eigentümerin des Objektes in der Utrechter Str. 31 ist, sondern auch die Eigentümerin der nachstehenden Objekte?
Stephanstr. 11, 10559 Berlin
Adalbertstr. 39, 10179 Berlin
8. Welche der oben genannten Objekte befinden sich in einem Milieuschutzgebiet?
9. Die Mietwohnungen in dem Mietobjekt „Adalbertstr. 39, 10179 Berlin“ wurden bereits in Eigentumswohnungen umgewandelt. Die Wohnungen im Vorderhaus vom 1. OG bis zum 4. OG werden bereits zum Verkauf angeboten. Die Wohnungen sind 71 qm bis 102 qm groß und werden zu einem Preis von 197.306,00 EUR bis 523.770,00 EUR verkauft. Ist dem Bezirksamt dieser Umstand bekannt?
10. Wird das Bezirksamt Kontakt mit den Mietern der übrigen obenstehenden Mietobjekte in Kontakt treten, um die Mieter davor zu warnen, dass möglicherweise die Eigentümerin auch hier plant, die Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln?
11. Wenn Eigentümer die Möglichkeit haben, die Milieuschutzauflagen zu umgehen und keine rechtlichen Konsequenzen drohen, sind aus Sicht der anfragenden AfD-Fraktion etwaige Milieuschutzauflagen und etwaige Mietpreisbremsen obsolet. Es herrscht Wohnungsmangel in Berlin. Was will das Bezirksamt konkret unternehmen, dass die Verdrängung der Mieterschaft nicht weiter voran schreitet?
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Antwort des Bezirksamtes in der BVV Mitte Berlin, 23.11.2017:
Zu Frage 1:
Zur Einhaltung der Verordnungsmieten werden im Rahmen der Volumina § 173 BauGB Bauplan als Nebenbestimmung erteilt. Die Anträge zum Objekt Utrechter Str. 31 wurde in Folge umfassender Beratungstätigkeit der Verwaltung, die einen zwischenzeitlich angeordneten Baustopps soweit modifiziert, dass sie den erhaltungsrechtlichen Genehmigungsvorbehalten entsprechen. Sie wurden unter der Voraussetzung der Einhaltung der Verordnungsmieten am 02.10. erhaltensrechtlich genehmigt. Die Verordnungsmieten werden eingehalten. Ich werde darauf später noch mal genauer eingehen.
Zu Frage 2:
Ergänzend kann ich Ihnen mitteilen, dass die Mieterschaft nicht nur am 26.09. im Bezirksamt vor Ort war, sondern vielfach mehrfach wöchentlich im September, weil in der Tat es dort ja wie Sie schon richtig bemerkt haben, nicht mit rechten Dingen zugehet und wir einen Baustopp erlassen mussten. Im Zuge dieser Dinge gab es eben auch eine umfangreiche Beratung mit der Mieterschaft bei uns im Amt. Gemäß § 47, Absatz 1, des Ordnungswidrigkeitsgesetzes sieht die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten stets in pflichtgemäßen Ermessen bei der Verfolgungsbehörde. Hierbei gilt der Oportunitätsgrundsatz. Die Verwaltungsbehörde entscheidet, ob die Durchführung eines Bußgeldverfahrens zweckmäßig oportun ist. Notwendig ist ein öffentliches Interesse. Nach § 230 BauGB können nur vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Keiner Aufgabe des Bußgeldverfahrens ist die Schlichtung privater Auseinandersetzungen. Eine Pflicht zur Verfahrenseinhaltung gab es im Ordnungswidrigkeitsgesetz nicht. Alle Genehmigungsvorbehalte, im Zusammenhang mit dem Vorhaben der Utrechter Str. 31, konnten schnell und effektiv durchgesetzt werden.
Zu Frage 3 und 4:
Das ist in der Frage 1 schon mit beantwortet worden.
Zu Frage 5:
Die Genehmigung, gemäß § 173 BauGB vom 2.10. umfasst eine Maßnahme einer sogenannten Nutzungsmodernisierung und enthält die Auflagen zur Prüfung der Verordnungsmieten nach abgeschlossener Modernisierungsmaßnahme Berlinvertrag bei Neuvermietung und per Modernisierungsankündigung für die Bestandsmieter. Ich hab, um das noch mal klar zu machen, dass so ein Genehmigungsbescheid enthält. Diesen Genehmigungsbescheid zur Utrechter Straße auf den Plan mitgenommen. Da ist zum einen aufgelistet, welche baulichen Maßnahmen durchgeführt werden können. Und dann ist für jede Wohnung in einer Tabelle genau festgelegt, was nach der Modernisierung für eine Miete verlangt werden kann. Und das bewegt sich in diesem Haus zwischen 4,49 € bis 5,91 € für eine dann renovierte, vielleicht auch modernisierte, Wohnung. Alle, die auf den Markt unterwegs sind und eine neue Wohnung suchen, wissen, dass das Mieten sind, die man gerne finden würde. Es gibt dann außerdem noch einige Wohnungen, in denen es eine höhere Miete bis hoch zu 8,39 €. Das ist dann der Fall, wenn es diese Miete schon vor der Modernisierung gab. Das sind sozusagen Bestandsmieten, die bleiben erhalten. Die können dann nicht zwangsweise abgesenkt werden. Allerdings ist bei diesen höheren Mieten, die also über der Verordnungsmiete schon vor der Modernisierung gelegen haben, dann von dem Eigentümer ein Umlageverzicht zu erklären. Sie dürfen aufgrund der Modernisierung nicht weiter erhöht werden. Und es ist dann abschließend noch mal festgelegt in diesem Bescheid, dass die Einzelheiten sind bzw. bei denen, die schon darüber lagen, ein Umlageverzicht einzuhalten ist und dass im Weiteren bei jeder Mietanhörungserklärung diese Mietmeldungserklärung im Amt eingereicht werden muss und überprüft werden muss, ob das eben dieser Genehmigung entspricht. Und das gilt auch bei einer Neuvermietung. So ist ein Genehmigungsbescheid aufgebaut.
Zu Frage 6:
Dazu ist zu sagen, dass dieses Haus bereits in Einzeleigentum umgewandelt worden ist. Und bei einzelnen Eigentumswohnungen steht der Gemeinde nicht die Möglichkeit offen, ein Vorkaufsrecht zu prüfen. Das ist leider so. Und ich denke, wir haben hier in der BVV völligen Konsens darüber, dass das Recht der sozialen Erhaltungssatzung bei Umwandlung in Eigentumswohnungen eben diese Schwäche hat, dass das nicht offen halten werden kann, sondern, dass dieser Prozess nur um 7 Jahre verzögert bleiben kann. Das ist allgemein bekannt. Alle Gemeinden, die soziale Verhaltens….haben, kennen diesen Mangel. Es ist eine lange Tradition kann man schon sagen zu versuchen, dieses auf der Bundesebene zu ändern. Das ist bisher nicht gelungen. Und so wie die Bundestagswahl gelaufen ist, wird es auch in den nächsten 4 Jahren nicht gelingen, das zu ändern.
Zu Frage 7 bis 9:
Sie fragen, ob wir wissen, dass 3 weitere Objekte der Eigentümerin gehören? Das stimmt. Wír wissen auch, dass zwei davon in Milieuschutzgebieten liegen und eine dritte, die in der Adalbertstraße das Haus nicht in einem Milieuschutzgebiet liegt. Uns ist auch bekannt, dass Frage 9, dass in dem Haus in der Adalbertstraße Eigentumswohnungen derzeit zu hohen Preisen verkauft werden. Darauf haben wir auch weiter keinen Einfluss.
Zu Frage 10:
Sie fragen, noch mal zu den beiden anderen Häusern in der Ziegler Straße 27 und Stephanstraße 11, da ist anzumerken, dass dort die Umwandlung auch schon vor Festsetzung der Erhaltungsgebiete umgewandelt worden sind und wir bisher dort leider auch keinen weiteren Einfluss haben.
Zu Frage 11:
Dort…noch mal, dass es einen Wohnungsmangel in Berlin gibt. Dazu ist zu sagen, dass an dieser Analyse sicherlich hier auch an allen im Raum, aber auch vom Bezirk insgesamt und vom Senat uneingeschränkt geteilt wird. Und wenn Sie fragen, was kann man gegen diesen Wohnungsmangel tun, dann könnte man jetzt hier eine große Tür aufmachen und alles das aufzählen, was getan wird, angefangen von der Erweiterung von Milieuschutzgebieten in allen Bezirken über die Kooperationsvereinbarungen des Senates mit seinen Wohnungsbaugesellschaften, über die Ausweitung des Wohnungsangebotes durch Neubau, auch mit den Wohnungsbaugesellschaften, dort ist das Ziel, den Bestand von 300.000 auf 400.000 städtische Wohnungen aus zu weiten, außerdem ist es das Ziel, mit den Wohnungsbaugesellschaften jedes Jahr 6.000 Wohnungen neu zu bauen usw. usw. Ich will das nicht alles aufzählen. Es gibt ein umfassendes Paket von Maßnahmen auf der Senatsebene, wie in den Bezirken, um diesen Wohnungsmangel abzuhelfen, und der Bezirk kann immerhin sagen, dass wir zurzeit, was die Zahl der Genehmigungen von neuen Wohnungen wir an der Spitze liegen, bis September bereits 2.500 genehmigten weiteren Wohnungen in Mitte, wobei man dazu sagen muss, dass da ein paar Sondereffekte sind, nämlich große Wohnungsbauprojekte an der Stallschreiber Straße, an der Heidestraße, an der Lehrter Straße, die so natürlich nicht wiederholbar sind. Weiter fragen Sie noch mal, ob wir Ihnen zustimmen, dass hier alles nichts taugt. Dieses Beispiel eigentlich zeigt, kann man sagen, dass wir an diesem Haus es ja vollständig geschafft haben, diese Verordnungsmieten durchzusetzen. Und das war zwar in diesem Fall mit einem erheblichen Aufwand im Amt verbunden, dadurch, dass es diese starken Partner Beratungen der Mieterschaft gab und dass wir selbst früher einen Baustopp verhängen mussten, um hier der sozialen Erhaltungsverordnung Geltung zu verschaffen, aber am Ende haben wie es geschafft und wie ich das schon zitierte aus der erteilten Verordnung Genehmigungsmieten durchgesetzt haben, die durchaus als sozialverträglich angesehen werden kann. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr BV Torno (AfD) fragt nach: Sehr geehrter Herr Stadtrat, sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, Herr Stadtrat Gothe, ich muss hier mit einigen Behauptungen Ihrerseits ja aufräumen. Die AfD-Fraktion hat…entwendet, sondern es hat sich eine Mieterin teilweise bisschen übergangen gefühlt. Und einige Mieter, die sich vorstellen, dass, was zu schnell an die AfD-Fraktion gewandt haben, ohne vorher noch mal indirekt darüber Rücksprache zu nehmen. Das ist keine missbräuchliche … also. Da muss ich Ihnen widersprechen.Und Punkt 2 ist, Sie hatten der AfD-Fraktion in der letzten BVV zugesichert, dass die Große Anfrage 0746/V schriftlich beantwortet wird. Die schriftliche Beantwortung liegt bis zum heutigen Tag nicht vor. Und da wollte ich Sie noch mal fragen, wann kommt dann die schriftliche Antwort?
Herr BzStR Gothe antwortet: Sehr geehrter Herr Torno, ich werde die Mieterin fragen, ob sie damit einverstanden ist, dass ich ihre Protestnote an Sie weiter leite. Dann können Sie dazu ja dazu noch mal Stellung nehmen. Was die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage, die letztes Mal, die muss ich nachschauen. Wenn das nicht erfolgt werden sollte, werde ich das nachholen.
Herr BV Torno (AfD) fragt nach: Werter Herr Stadtrat, ist schon fast belustigend, dass wir das als Protestaktion werten. Aber dann noch mal zur Großen Anfrage zurück zu kommen. Sie haben ja noch mal ausführlich erläutert, dass Sie Herr Stadtrat vorgespielt haben und so getan haben, was würden Sie da durchsetzen. Woher Sie wissen, worum´s hier geht. Dem ist ja nicht so. Denn in der Großen Anfrage haben wir ganz klar deutlich gemacht, dass die Eigentümerin, die vom …Berlin…Ihnen sprichwörtlich auf der Nase herumtanzt. Denn es ist ja so, dass in der Utrechter Straße die Eigentümerin ja die Wohnungen gegen Milieuschutzauflagen so umgebaut wird, dass die alle genehmigungspflichtig waren. Und Ihre Fachabteilung, wie Stadtentwicklung, hat die Genehmigungen alle nachträglich genehmigt. Und da stellen wir dann schon die Frage, wenn Sie das heute so erzählen, und in der Realität sieht´s da ganz anders aus. Dann frage ich Sie schon, was ist bei Ihnen los, Herr Gothe?
Herr BzStR Gothe antwortet: Sehr geehrter Herr Torno, es geht nicht um die Protestaktion, sondern um eine Protestnote, die man mir zugeschickt hat. Zu der Annahme, dass die Eigentümerin uns auf der Nase herumgetanzt ist, kann ich nur entgegnen, dass eben nicht passiert, sondern wir haben sogar zu einem Baustopp gegriffen oder greifen müssen, um die soziale Erhaltungsverordnung am Ende durch zu setzen. Und wir hatten ihr aus der Genehmigung einen Überblick gegeben, dass am Ende dieser Renovierung, Modernisierung für Netto Kaltmieten festgelegt sind in jeder einzelnen Wohnung. Wenn Sie jetzt meinen, dass in irgendeiner Wohnung das nicht eingehalten worden sei, dann müssen wir das im Detail noch mal nachprüfen. Und wenn Sie sagen, in einer Wohnung …da hat jemand …, dann müssen wir gucken, was bei dieser Wohnung für eine Verordnung dann am Ende unterm Strich rausgekommen ist. Und dann müssen Sie mir sagen, ob das nicht in Ordnung sei. Ich finde, wir haben hier wirklich Stärke gezeigt und einen Baustopp, die Eigentümerin daran gehindert, ungeliebte Dinge zu verwirklichen. Und am Ende haben wir flächendeckend für das ganze Haus die Verordnungsmieten durchgesetzt bis auf die Wohnungen, wo schon vor der Modernisierung eine höhere Miete war, wo wir da aber dann eben in jedem Einzelfall einen Umlageverzicht durchgesetzt haben und diese Bestandsmiete, wie wir sagen, eben auch …konnte…
Herr BV Torno (AfD) fragt nach: Herr Stadtrat, und zwar geht´s noch mal um das Foto was Ihnen überreicht wurde, von der Büroleiter, in der letzten BVV. Und da hatten Sie ja zugesichert, dass Sie sich darum kümmern. Und wenn Sie heute sagen, na ja, das müssen wir uns mal anschauen, dann verwundert mich schon, inwieweit Sie sich auf unsere Große Anfrage denn vorbereitet haben? Das stelle ich dann Mitnichten fest. Dann geht´s weiter Herr Stadtrat, dass in der Tegeler Straße ja es so ist, dass die Eigentümerin, die ….GmbH bereits Fahrstühle eingebaut, denn es wird … gebaut. Und da haben jetzt ebenfalls Mieter getroffen, der Stephanstraße einen Fahrstuhl bebaut, sondern … und das wundert mich dann doch schon. Und dann möchte ich Sie noch zitieren Herr Stadtrat Gothe, ich glaube, mein… ist gefragt im BVV-Büro. Darf noch mal kurz um Ihre Aufmerksamkeit bitten. Wenn in einem Milieuschutz ein Haus verkauft wird, hat der Bezirk zwei Monate Zeit, selber zu kaufen, wenn zu befürchten ist, dass die … des Milieuschutzes von potenziellen Käufer ausgehebelt werden. Baustadtrat Gothe erstaunt das hier die Kollegen von der TAZ berichten: „Friedrichshain-Kreuzberg, dann noch unser Bezirk, alle Verkaufsvorgänge, auf denen …Doch bislang war da nichts auffälliges, sagte Gothe. Es gab nichts, dass nach dem Verkauf auf eine mögliche Verdrängung der Mieter hinweist“. Herr Gothe, also, also wenn ich mir die Mietverhältnisse der Utrechter Straße angucke, kann ich über Ihre Zitate nur lachen. Und dann muss ich doch feststellen, gegenüber der Presse, hier eine Falschbehauptung aufgestellt haben, denn es findet ja tatsächlich eine Verdrängung der Mieter statt. Wenn die nachträglichen …in Eigentumswohnungen umgewandelt werden und die Mieter dort überhaupt keine Protestaktionen oder bzw. ihre Protestaktionen ins Leere liefen, dann muss ich schon fragen, ob Sie sich der Realität hier verweigert haben?
Herr BzStR Gothe antwortet: Also: Das Fundament für einen Fahrstuhl in der Tegeler Straße oder Stephanstraße kann ich von hier aus nicht beurteilen. Kenn ich nicht im Detail. Und nochmal. Es ist hier gelungen, mit der Mieterschaft, mit der Eigentümerin am Ende für jede Wohnung eine Verordnung fest zu legen, die sich zwischen 4,49 € und 5,91 € bewegt. Das ist finde ich, ein Erfolg, dieser Erhaltungsverordnung. Wenn Sie jetzt sagen, dass man nicht weiß, was nach dem Verkauf nach 7 Jahren, was mit diesen Wohnungen passiert, dann gebe ich Ihnen Recht, aber das ist ein offenes Geheimnis, dass wir hier darüber unglücklich sind, dass man die Umwandlung in Eigentumswohnungen gar nicht mehr aufhalten kann und dass das aus unserer Sicht auch wirklich eine …. Das habe ich eben schon betont.
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