Infektionserkrankungen im Bezirk Mitte (Drucksache – 0811/V)
17. Oktober 2017

Mündliche Anfrage der AfD-Fraktion BVV Berlin Mitte vom 17.10.2017
Initiator: Fraktion der AfD (Frau Schüler)
Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie viele Fälle von TBC sowie Hepatitis A und B wurden im Bezirk Mitte in den Jahren 2015 bis 2017 bisher bekannt (geschlüsselt nach Jahren und den o.g. Erkrankungen)?

2. Falls solche Fälle auch in Kindergärten und/oder Schulen aufgetreten sind: wie viele Fälle waren es und in welcher Form wurden die anderen Kinder geschützt und deren Eltern informiert?

3. Gab es im Bezirk Mitte seit 2016 eine besondere Häufung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum an meldepflichtigen Infektionskrankheiten zu verzeichnen?

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Antwort des Bezirksamtes am 30.10.2017:
Zu Frage 1:

Im Bezirk Mitte gab es nach Referenzdefinition1 im Jahr 2015 37 und im Jahr 2016 42 Tbc-Fälle. Für das Jahr 2017 liegen bis 01.10.2017 noch keine aktuellen Zahlen vor. Anzumerken ist, dass die Erfassung und Bearbeitung von Tuberkulose-Fällen für ganz Berlin ausschließlich durch die Tuberkulosefürsorgestelle im Bezirk Lichtenberg erfolgt. Nach Referenzdefinition1 wurden im Bezirk Mitte 8 Fälle von Hepatitis A im Jahr 2015, 12 im Jahr 2016 und bis Datum 18.10.2017 33 Fälle registriert. Nach Referenzdefinition1 gab es im Jahr 2015 18, im Jahr 2016 19 und bis 18.10.2017 21 He-patitis B-Fälle im Bezirk.

Zu Frage 2:

Zur Anzahl der im Bezirk Mitte aufgetretenen Tbc-Fällen in Kindergärten und/oder Schulen so-wie den infektionshygienischen Maßnahmen hierzu kann nur die Tuberkulosefürsorgestelle im Bezirk Lichtenberg Auskunft geben. Im Jahr 2015 wurden 4 Fälle von Hepatitis A und im Jahr 2016 1 Fall gemeldet. Bis 01.10.2017 lagen keine Meldungen vor. Als unmittelbare Kontrollmaßnahmen erhält der oder die Erkrankte ein Besuchsverbot (§34 IfSG) für die Gemeinschaftseinrichtung bis eine Weiterverbreitung der Erkrankung ausge-schlossen ist. Für alle durch das Gesundheitsamt ermittelten Kontaktpersonen ohne bestehenschaft) wird ebenso ein Besuchsverbot und/oder Tätigkeitsverbot (§34 IfSG) für die Gemein-schaftseinrichtung ausgesprochen, bis ein Ausbruch der Erkrankung ausgeschlossen werden kann. Dies kann entweder bis zum Ablauf der Inkubationszeit sein oder 14 Tage nach einer durchgeführten postexpositionellen Impfung, die so früh wie möglich und unter Beachtung der Alterszulassung des Impfstoffes durchzuführen ist. Bei den Kindern und Erwachsenen kann die Berücksichtigung eines zuvor erhobenen Serostatus (Immunität) sinnvoll und praktikabel sein. Zusätzlich werden Informationsmaterialien in der Einrichtung ausgehangen und den Eltern zur Verfügung gestellt. Das Gesundheitsamt klärt Eltern und die Einrichtung über alle wichtigen infektionshygienischen Maßnahmen auf. Im Jahr 2015 wurde 1 Fall von Hepatitis B gemeldet. Im Jahr 2016 bis 01.10.2017 lagen keine weiteren Meldungen vor. Eine gezielte Prophylaxe der Hepatitis B ist nur durch die aktive Immunisierung effektiv möglich (Empfehlung der ständigen Impfkommission am RKI). Familienangehörige und Lebenspartner Hepatitis B (HBV)-erkrankter Kinder sollten unbedingt geimpft sein und der Impferfolg überprüft werden. Das Gesundheitsamt klärt Eltern über alle wichtigen infektionshygienischen Maßnah-men auf. Bei der Pflege von HBV-infizierten Patienten sind die Basishygienemaßnahmen zu gewährleisten. Es muss vermieden werden, dass das Blut von HBV-infizierten Personen, z. B. bei Verletzungen von Haut oder Schleimhäuten, in die Blutbahn oder das Gewebe einer ande-ren Person, insbesondere von anderen Personen, gelangt.

1 Referenzdefinition = Kriterium der Bewertung für jede meldepflichtige Infektion/Krankheit; aus den Angaben zum klinischen Bild, zu den erhobenen labordiagnosti-schen Nachweisen und den Angaben zur epidemiologischen Evidenz wird ermittelt, ob der übermittelte Fall der Referenzdefinition des Robert Koch Institutes (RKI) entspricht.

Zu Frage 3:
Es gibt seit Mitte November 2016 bis Dato einen anhaltenden Hepatitis A-Krankheitsausbruch in ganz Berlin, wobei MSM vorrangig betroffen sind. Weitere Informationen werden über die WebSite des LaGeSo bekanntgegeben:
https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/gesundheitsschutz/infektionsepidemiologie-infektionsschutz/artikel.570154.php
Nach wie vor kommt es immer wieder zu Masernerkrankungen, die ebenfalls einer Häufung im Rahmen eines Gesamtgeschehens in Berlin zuzuordnen sind. Auch Windpocken- und Keuchhustenfälle sind seit Ende letzten Jahres auf gesamtstädtischer Berlinebene im Rahmen von größeren Ausbruchsgeschehen zu verzeichnen, dies vorwiegend unter jüngeren Erwachsenen, die über keinen ausreichenden Impfschutz verfügen. Weitere Hinweise zu den gesamtstädtischen Ausbrüchen finden sich unter der LAGeSo-Infektionsschutz-Webseite oder nach Rücksprache mit dem dortigen Team.
https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/infektionsepidemiologie-infektionsschutz/berichterstattung/epidemiologische-wochenberichte-2017/
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