Kita in der Brunnenstrasse 70/71 (Drucksache – 0133/V)
10. Januar 2017

Große Anfrage der AfD-Fraktion BVV Berlin Mitte vom 10.01.2017
Initiator: Fraktion der AfD (Herr Paetz, Frau Schüler)

Wir fragen das Bezirksamt:

1.Wird/wurde die Kita mit Sitz in der Brunnenstraße 70/71 – gegründet durch „Morgenland e.V.“ – im Rahmen des SGB VIII und/oder SGB XII oder anderer Projektausgaben mit bezirklichen Mitteln oder durch Fördergelder unterstützt?

2.Wenn ja: Für welche spezifischen Projekte wurden Geldmittel in welcher Höhe jeweils in den Jahren 2015 und 2016 bereitgestellt?

3.Wie viele Kinder besuchen derzeit die Kita, geschlüsselt nach Mädchen und Jungen?

4.Im Jahr 2008 kündigte der zuständige Stadtrat Rainer Maria Fritsch (Linke) unangemeldete Kontrollen durch das Jugendamt Mitte an. Wie viele solcher unangemeldeten Kontrollen gab es bisher – Besuche/Jahr – und gab es Beanstandungen?

5.Wenn ja: Wurden Fristen gesetzt und die Umsetzung von etwaigen Auflagen fristgerecht überprüft?

6.Der für die Schuleingangsuntersuchung gesetzlich festgelegte Sprachtest gem. § 55 SchulG Berlin wird in dem Jahr vor der Einschulung des jeweiligen Kindes durchgeführt. Wie viele Kinder legten diesen Test in den letzten beiden Jahren erfolgreich ab?

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Antwort des Bezirksamtes vom 27.01.2017:
Zu Frage 1:

Die Kita in der Brunnenstraße 70/71 wird von einem freiem Träger betrieben.Die Mitgliederversammlung des Trägers hat am 07.05.2011 eine Änderung des Namens beschlossen.Die Kita heißt seitdem „Kita Zwergenschule“ und der Name des Trägers lautet“ Iggy`s Zwergenschule e.V.“. Der Träger hat keine bezirklichen Mittel oder Fördergelder erhalten.Die Kita hat am Bundesprogramm „Frühe Chancen“ teilgenommen ( Bewilligungszeitraum: 01.04.2012 bis 31.12.2015 ). Dieses Programm richtet sich an Einrichtungen, die Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien und aus Familien nicht – deutscher Herkunftssprache betreuen.Der Bund fördert im Rahmen dieses Programms eine zusätzliche halbe Stelle einer zusätzlichen qualifizierten Fachkraft zur Unterstützung der sprachlichen Bildungsarbeit in der Einrichtung.

Zu Frage 2:
siehe Frage 1.
Zu Frage 3:
Die Einrichtung hat 45 Plätze.Zuzeit werden dort 22 Jungen und 17 Mädchen betreut.
Zu Frage 4:

Der Träger hat eine Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII und unterliegt somit der KIta- Aufsicht des Landes Berlin.Zu den Aufgaben der Kita- Aufsicht gehören sowohl präventive Maßnahmen ( z.B. Beratung vor Inbetriebnahme und während des laufenden Betriebs) als auch Interventionsmaßnahmen (z.B Auflagen, unangemeldete Besuche ). Gemäß ³ 46 SGB VIII dürfen unangemeldete Besuche nur im Einzelfall und Anlass bezogen erfolgen.Unangemeldete Besuche in der Kita Zwergenschule fanden im Zeitraum 2008, 2009 und 2015 statt.Angemeldete Besuche mit Beratung zur Konzeptionsentwicklung, Personalführung und Elternarbeit haben im üblichem Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Fachamt und Kita ebenfalls stattgefunden.

Zu Frage 5:
Laut Auskunft der Kita- Aufsicht gab es bis auf eine Beanstandung im Rahmen einer Brandschutzbegehung keine Auflagen.

Zu Frage 6:

Eine Auskunft über die erfolgten Sprachstandsfeststellungen gem § SchulG in der Kindertageseinrichtung Brunnenstr. 70/71, kann nicht gegeben werden, da dem Schulamt Mitte keine Ergebnisse über die erfolgten Sprachstandserhebungen in den Kindereinrichtungen vorliegen.Hierzu kann die Kita Brunnenstr. 70/71 , sowie die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie befragt werden.Das Schulamt Mitte kann nur Auskunft über die erfolgten Sprachstandsfeststellungen von Kindern geben, die vor dem Einschulungsjahr keine Kindertageseinrichtung besuchten und von der Sprachkoordinatorin im Bezirk getestet wurden.
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Für Rückfragen steht Ihnen der Fraktionsvorsitzende, Eckhard Paetz telefonisch unter 030/22187848 oder per Mail presse@afd-fraktion-mitte.de zur Verfügung.