Schulzuweisung nach Einzugsbereichen – Geht das Konzept auf? (Drucksache – 0712/V)
19. September 2017

Mündliche Anfrage der AfD-Fraktion BVV Berlin Mitte vom 19.09.2017
Initiator: Fraktion der AfD (Herr Peetz, Frau Schüler und die anderen Mitglieder der Fraktion)

Ich frage das Bezirksamt:

1. Gibt es im Bezirk Mitte Kinder, die noch nicht eingeschult werden konnten, weil bisher kein adäquater Schulplatz zur Verfügung stand?

2. Wie viele Eltern haben dieses Jahr im Bezirk Mitte Widerspruch gegen eine Schulzuweisung nach dem vorgesehenen Einzugsbereich eingelegt, bzw. geklagt?

3. Falls es Schulen gibt, die von den Eltern besonders häufig abgelehnt wurden: Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt, um hier Barrieren abzubauen und die Akzeptanz bei den Eltern zu erhöhen?

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BzStR Spallek antwortet zu Frage 1:

Es wurde jedem Kind ein Schulplatz zur Verfügung gestellt. Alle Kinder sind demnach eingeschult worden.

Zu Frage 2:
Insgesamt sind 187 Widersprüche im Schulamt eingegangen. Eine genaue Ermittlung, wie viele der Widersprüche für die vorgesehenen Einschulungsbereiche eingereicht wurden, kann nicht eruiert werden. 27 Klagen sind beim Verwaltungsgericht eingegangen. Keiner der 27 Kläger hat sich für eine Schule im Einschulungsbereich eingeklagt. Die Antragsteller kamen aus anderen Bezirken, sie haben Schulen außerhalb ihres Einschulungsbereiches ausgewählt.
Zu Frage 3:

Das Bezirksamt Mitte wird am kommenden Dienstag, dem 26.09.2017, über die Änderungen der Einschulungsbereiche, die erneute Änderung und Anpassung der Einschulungsbereiche beraten. Ziel ist es, die bisherigen Einschulungsbereiche ausgerichtet an der Kapazität der Grundschulen, unter Berücksichtigung der angemessenen Schulweglänge auszurichten 20 neue Einschulungsbereiche zu bilden. Neben neuen Einschulungsbereichen, denen jeweils nur eine Grundschule zugeordnet wird, wird es 11 gemeinsame Einschulungsbereiche geben, die aber lediglich bis zu 3 standortnahe Grundschulen umfassen werden. Die neuen Einschulungsbereiche sollen für das kommende Schuljahr 20182019 gelten. Die Anmeldungen werden ab Oktober dieses Jahres möglich sein. Deswegen wollen wir mit der Beschlussfassung im Bezirksamt am kommenden Dienstag vorher eine rechtssichere, verlässliche Grundlage schaffen. Weil, wie Sie vielleicht wissen, durch die gerichtliche Entscheidung, Anpassungen im einzelnen Einschulungsbedarf vorzunehmen, im April diesen Jahres, bzw. die Umsetzung dessen, es in diesem Jahr zu Unsicherheiten kam, weil nach der Beantragung von Schulplätzen Einschulungsbereiche angepasst wurden, Mit der rechtzeitigen, sprich vorzeitigen, Festsetzung und Beschlussfassung von Einschulungsbereichen vor der Anmeldefrist, die Anhörung der Gremien, sprich der Bezirksschulbeirat – die Schulkonferenz hat im September stattgefunden.

Für Rückfragen steht Ihnen der Fraktionsvorsitzende, Eckhard Paetz telefonisch unter 030/22187848 oder per Mail presse@afd-fraktion-mitte.de zur Verfügung.