Ein Gastbeitrag zum ‚Notbremse-Gesetz‘ von Dr. Gottfried Curio, Innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag, Physiker (habil.), Diplom-Mathematiker.
4. Mai 2021

Die AfD kritisieret das ‚Notbremse-Gesetz‘ wegen seiner völlig unangemessenen Verschärfungen bei den Grundrechtsbeschränkungen: die neue Fassung des Bevölkerungsschutzgesetzes fordert neben der Fortsetzung des Lockdowns nun ab Inzidenz 100 etwa Kontakt mit nur noch einer (haushaltsfremden) Person sowie nächtliche Ausgangssperren – völlig unverhältnismäßige Einschränkungen der Grundrechte; die Regierung sieht uns offenbar nicht mehr als freie Menschen, sondern nur noch potentielle Krankheitsüberträger. Nötig ist eine breite wissenschaftliche Debatte, mit unabhängigen Experten, zur wirklichen Evaluation der Maßnahmen, neben Epidemiologen auch mit Ökonomen und Verfassungsrechtlern, um auch die Kollateralschäden des Lockdowns zu erfassen. Schüler u Kinder etwa leiden unter dem fortwährenden Lockdown besonders: fast jedes dritte Kind ist laut einer Studie momentan psychisch auffällig. Wir lehnen auch jeden indirekten Impf-Zwang (zur Wiedererlangung von Grundrechten) ab.

Die Regierung hat es sich im Zustand der Freiheitseinschränkung bereits gemütlich gemacht: immer nur nach einem noch härteren Lockdown zu rufen, ist aber nicht Politik, sondern Versagen der Politik; seit einem Jahr wären alternative Konzepte zu erproben gewesen. Dieses Abrutschen in einen autoritären Bevormundungsstaat müssen wir aufhalten.

Im Innenausschuss des Deutschen Bundestags konnte ich die Regierungsvertreter gerade auch aus verfassungsrechtlicher Perspektive detailliert befragen. Ergebnis: zu keinem Zeitpunkt hat man sich auch nur darum bemüht, die ja eigtl. unzulässigen Grundrechtseinschränkungen wirklich zwingend abzuleiten aus dem Lebensschutz als einem höherwertigen Gut (sprich: einer Vermeidung der Überlastung des Gesundheitssystems), und schon gar nicht vermittelt über einen Inzidenzwert von 100; d.h., weder unternimmt man den Versuch aus dem ja legitimen Ziel des Lebensschutzes die zwingende Einhaltung des Inzidenzwertes 100 zu begründen (dessen Signifikanz von der WHO sogar grundsätzlich angezweifelt wird), noch wird auch nur ansatzweise versucht zu argumentieren, wieso zur Erreichung dieses Wertes nun gerade die neuen Grundrechtseinschränkungen wirklich notwendig, angemessen oder überhaupt geeignet sind.

Statt des Endlos-Lockdowns bräuchte es seit Langem Studien zu den wirklichen Infektionsherden, Schutz der Risikogruppen, funktionierende Impfangebote für die Willigen und Öffnungsmodelle für Betreiber mit Hygienekonzept. Und so wenig es angeht, dass ein Grundrechtsentzug an solche Testzahlen geknüpft wird, so wenig geht es an, dass individuelle Grundrechtsgewährungen an eine Impfung geknüpft werden.