Wie funktioniert die Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin?
9. Mai 2020

Seit 2016 sitzt die AfD in allen Berliner Bezirken in der sogenannten Bezirksverordnetenversammlung, kurz BVV. Im Prinzip handelt es sich dabei um ein kommunales Parlament, eine Art Kreistag im Stadtstaat Berlin, allerdings mit etwas abweichenden Befugnissen. Z.b. dürfen die Bezirke keine eigenen Gewerbesteuern erheben. Somit sind die Bezirke nicht motiviert die Wirtschaft zu fördern. Es kommt deshalb immer wieder vor, dass millionenschwere Investoren von einigen Bezirken vergrault werden, man bekommt das Geld ja auch so vom Senat zugeteilt und dieser wiederum im Rahmen des Länderfinanzausgleiches zu großen Teilen von anderen Bundesländern. Eine krasse Fehlsteuerung. Seit 2001 gibt es in Berlin nur noch zwölf Bezirke und folglich auch nur zwölf BVVn. Grundlage der Arbeit in der BVV bildet das Bezirksverwaltungsgesetz von Berlin (BezVerwG,BE)

Welche Aufgaben hat die BVV Berlin-Mitte?

Die BVV soll 1.) das Bezirksamt kontrollieren, 2.) den Haushalt verabschieden und 3.) Verwaltungshandeln anregen. Da sie Teil der zweistufigen Berliner Verwaltung ist, hat sie keine Gesetzgebungskompetenz, weshalb sie auch kein echtes Parlament ist, sondern ein Organ der bezirklichen Selbstverwaltung.  

Welche Rechte und Pflichten haben Bezirksverordnete?

Bezirksverordnete sind gewählte Volksvertreter. Als solche kontrollieren sie die Regierung, die auf Bezirksebene Bezirksamt heißt und aus einem Bürgermeister und vier Stadträten besteht. Zu Beginn der Amtsperiode werden alle fünf von den Bezirksverordneten gewählt. Im Gegensatz zur Landes- und Bundesebene werden die Posten im Bezirksamt nach Proporz (dem sogenannten D´Hondt-Verfahren) verteilt, so dass jede Partei, die mehr als zehn Prozent der Wählerstimmen erhalten hat, unter Umständen einen Stadtrat bekommt – unabhängig davon, ob sie Teil der Zählgemeinschaft (Koalition auf Bezirksebene) ist oder nicht. Alle zwei Jahre besprechen und verabschieden die BVVen einen Doppelhaushalt. Außerdem können Bezirksverordnete diverse Anfragen und Anträge stellen sowie Akteneinsicht nehmen. Sie müssen bei allen ihren Ausschuss- und den Plenarsitzungen anwesend sein. Für ihre Arbeit erhalten sie eine Aufwandsentschädigung, die 15 Prozent der Diäten im Berliner Landtag, dem Abgeordnetenhaus von Berlin (AGH), beträgt. 

Ausschüsse 

Wie in anderen Parlamenten gibt es auch in der BVV Ausschüsse. Die Aufteilung wird von den Verordneten selbst vorgenommen und kann sich innerhalb einer Amtsperiode ändern. Die Fachgebiete orientieren sich an den Ämtern, die den Stadträten unterstehen. So gibt es Ausschüsse für Wirtschaft, Gesundheit, Bildung, Integration, Grünflächen, Haushalt und andere kommunale Bereiche. Auch die Zusammensetzung dieser Gremien wird nach dem D’Hondt-Prinzip bestimmt. Neben gewählten Bezirksverordneten sind in den Ausschüssen Bürgerdeputierte vertreten, deren Anzahl ebenfalls nach D`Hondt ermittelt wird. 

In den Sitzungen werden Anträge detailliert besprochen und anschließend abgestimmt. Das Ergebnis wird dann als Empfehlung ins Plenum der BVV eingebracht, wo die endgültige Abstimmung erfolgt. Bürger können als Gäste an den Ausschusssitzungen und auch dem Plenum teilnehmen. 

Anfragen

Das bevorzugte Mittel der Verwaltungskontrolle ist die parlamentarische Anfrage. Hiervon gibt es verschiedene Varianten: große, mündliche und schriftliche. Bei allen dreien müssen die Stadträte den Verordneten Rede und Antwort stehen. Schriftliche Anfragen dienen vor allem dazu, ein paar Hintergrundinformationen zu einem Thema zu sammeln. Mit einer großen Anfrage kann eine Fraktion ein Problem in der BVV breit thematisieren und ausführlich darüber debattieren. Mündliche Anfragen werden erst kurz vor der Plenarsitzung eingereicht und betreffen daher meist sehr aktuelle Themen. Wie viele Einzelfragen die jeweiligen Anfragen umfassen dürfen und wie genau sie zu behandeln sind, regelt die Geschäftsordnung der BVV Mitte

Anträge 

Mithilfe von Anträgen soll Verwaltungshandeln angeregt werden. In der Regel versucht das Bezirksamt, beschlossene Anträge in seiner Arbeit umzusetzen. Allerdings sind derartige Beschlüsse nicht bindend, und so kommt es gelegentlich vor, dass sie ignoriert werden. Hier zeigt sich die Schwäche der BVV gegenüber echten Parlamenten, die ihre Beschlüsse in Gesetze gießen können. Dies kann in Berlin nur das Abgeordnetenhaus.  

Bürgerbeteiligung

Die Bürger des jeweiligen Bezirks können sich auf verschiedene Weise einbringen. Das bekannteste Instrument der Bürgerbeteiligung sind Einwohneranfragen, die zu Beginn jeder Plenarsitzung behandelt werden. Wer einen Schritt weitergehen und wirklich aktiv Einfluss nehmen möchte, kann einen Einwohnerantrag stellen, sofern es ihm gelingt, die dafür notwendigen tausend Unterschriften zu sammeln. Außerdem gibt es die Möglichkeit, eine Einwohnerversammlung einberufen zu lassen, wenn das Bezirksamt, der Vorsteher oder ein Drittel der Bezirksverordneten dies wünscht.