Katastrophenschutz für Berlin Mitte ( Drucksache 1814/V )
19. März 2019

Mündliche Anfrage der AfD-Fraktion BVV Berlin Mitte vom 19.03.2019
Initiator: Fraktion der AfD ( Herr Wehlus)
Ich frage das Bezirksamt:

Dieses Jahr kam es zu einem Stromausfall in Köpenick, von dem etwa 31.000 Haushalte und 2.000 Betriebe 30 Stunden lang betroffen waren. Schulen und Kindergärten mussten schließen. Nach Einschätzung der Feuerwehr sind bei Stromausfällen von mehr als 24 Stunden sogar Todesfälle nicht auszuschließen. Aber auch in Mitte kam es zu großflächigen Stromausfällen, wie etwa am Alexanderplatz undGesundbrunnen.

1. Gibt es Vorbereitungen / Handlungsempfehlungen des Bezirkes für solche Fälle, bzw. welche Art von Zusammenarbeit mit dem Katastrophenschutz, der Feuerwehr, der Polizei, dem THW usw. gäbe es?
2. Wie alt sind gegebenenfalls eigene Katastrophenschutzpläne des Bezirkes bzw. ist dem Bezirk bekannt, wie alt die berlinweiten Pläne des Katastrophenschutzes sind?
3. Wie viele Stunden / Tage könnte der Bezirk einen großflächigen Stromausfall mit Hilfe des Katastrophenschutzes und anderer zuständiger Stellen managen?
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Antwort des Bezirksamtes auf der BVV am 21.03.2019:
Zu Frage 1:

BzStaR Herr Spallek antwortet: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrter Herr Wehlus, sehr geehrte Damen und Herren. Bei großflächigen Stromausfällen im Bezirk Mitte ist davon auszugehen, dass ähnlich wie im Bezirk Treptow-Köpenick, der Katastrophenstab auch unterhalb der Katastrophenschwelle seine Arbeit aufnimmt und Maßnahmen zum Bevölkerungsschutz mit den Einsatzkräften der Polizei und der Feuerwehr abstimmt, vorbereitet und umsetzt. Die bezirklichen Aufgaben in einer solchen Schadenslage liegen, wie auch im Katastrophenfall, vordringlich im Bereich der Notunterbringung und des Infektionsschutzes. Für diese Maßnahmen haben die zuständigen Ämter die notwendigen Vorbereitungen und weitere Planungen festgelegt. Ich darf an der Stelle anmerken, dass wir auch bei kleineren Schadensfällen, die zwar individuell jeweils groß und nachhaltig sind, wie zum Beispiel Wohnungsbrände, genau diese Verfahren anwenden, sprich Notunterbringung. Bei einem flächendeckenden Stromausfall im Bezirk Mitte gibt es in der Bezirksverwaltung Mitte derzeit kein notstromversorgtes Dienstgebäude, das eine ordnungsgemäße Arbeit des Katastrophenschutzstabes gewährleisten würde. In den bezirklichen Baumaßnahmen für 2019 ist eine Notstromanlage vorgesehen. Die Herausforderungen, die damit einhergehen, erspare ich Ihnen hier. Das ist dann etwas für den Fachausschuss, wenn wir dann über Traglasten, Denkmalschutz und sonstige räumliche Voraussetzungen sprechen für einen Schiffsdiesel, der dann im Zweifel auch eingebaut werden muss.

Zu Frage 2:

BzStaR Herr Spallek antwortet: Ein flächendeckender bzw. großflächiger Stromausfall in Berlin kann die Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastrukturen, wie zum Beispiel der Kommunikationsnetze, das Gesundheitswesen oder die Wasserversorgung, erheblich stören und somit für das gesellschaftliche Leben eine schwere Beeinträchtigung mit sich bringen. Die größte Herausforderung für alle Katastrophenschutzbehörden in einem solchen Szenario wäre der Ausfall der herkömmlichen Kommunikationsmedien. Im Rahmen der Katastrophenschutzvorsorge auf Landesebene, hier ist die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zuständig, ist die Beschaffung eines Krisenkommunikationssystems, als Abkürzung KKS, bekannt unter dem Namen Katastrophenschutzleuchttürme, geplant. Eine Aufnahme der Maßnahme in den Haushalt 2020/2021 wird nach unserer Kenntnis angestrebt. Diese KKS-Technik arbeitet autark und funkgestützt und ermöglicht den Informationsaustausch unter den einzelnen Katastrophenschutzbehörden auch dann, wenn das Landesnetz Berlin nicht mehr oder nur noch teilweise betriebsbereit ist. Das Bezirksamt Mitte als Katastrophenschutzbehörde ist in diese Vorsorgeplanung miteingebunden. Die bezirklichen Katastrophenschutzstäbe sollen mit einem stationären Katastrophenschutzleuchtturm, KatL, ausgestattet werden. Der Katastrophenschutzstab soll hiermit in die Lage versetzt werden, die wesentlichen Informationen zur Aufrechterhaltung des Bevölkerungsschutzes von der zentralen Einsatzleitung des Landes Berlin weiterhin zu erhalten. Zugleich soll dieses Gebäude mit dieser Kommunikationstechnik eine zentrale Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger sein. Weitere angedachte Module für einen solchen Standort sind Angebote der Ersten Hilfe, Kindernotbetreuung, Einsatzstandort von Hilfsorganisationen für den Aufbau von Behandlungsplätzen und/ oder die Ausgabe von Mahlzeiten sowie Einsatzstandort für Fahrzeuge, unter anderem auch Fuhrparkdienste.

Zu Frage 3:

BzStaR Herr Spallek antwortet: Die Machbarkeit der Krisenbewältigung muss abhängig vom Ausmaß des Stromausfalls und des hierdurch betroffenen Gebietes und den Infrastrukturen und den dann vorhandenen Abstimmungsmöglichkeiten mit den zuständigen Ordnungsbehörden sein. Eine Einschätzung zur Leistungsfähigkeit des Krisenmanagements bei einer solchen Schadenslage ist von Bezirksseite derzeit nicht möglich.

Herr Wehlus (AfD): Schönen Dank Herr Spallek und Herr Vorsteher. eine Sache habe ich vielleicht vergessen bei meiner Nachfrage, das hängt aber sicherlich damit zusammen. Das Thema Wasser. Das ist im Prinzip das gleiche Problem. Ich will den Teufel nicht an die Wand malen. Haben wir für Wasser auch adäquate Lösungen, wenn etwas passiert?

BzStaR Herr Spallek: Adäquat ist relativ und würde meinen Maßstab einer angemessenen Versorgung nicht standhalten. Wenn ich zu Hause bei mir den Wasserhahn aufdrehe und im Zweifel, wenn ich es möchte, bei der Dusche auch warmes Wasser herauskäme, wäre das sicherlich nicht überall der Fall. Allerdings gibt es im Land Berlin Planungen und Vorkehrungen für den Worst Case, der ein Mindestmaß von Wasserversorgung sicherstellen soll. Ich möchte da nicht zu sehr ins Detail gehen, aber Sie kennen sicherlich alle die eine oder andere Wasserpumpe, die im öffentlichen Straßenland noch zu sehen ist. Wo man vielleicht historisierend und romantisierend vor vielen Jahren im Sommer pumpt und Kinder mit Wasser spielen und einige das vielleicht auch genutzt haben, um, was politisch und ökologisch nicht ganz korrekt ist, ihre Autos zu waschen und anderes. Das gehört zum Bestandteil dieser Infrastruktur und genau deswegen gibt es auch Pläne bzw. Maßnahmen, die zum Bespiel einer, so nennt sich das, Versandung entgegenwirken sollen. Denn wenn diese Pumpanlagen oder Wassersysteme über einen bestimmten Zeitraum nicht genutzt werden, dann neigen sie dazu zu versanden. Dann bilden sich Ablagerungen und im Zweifel kann das dann nicht mehr so genutzt werden wie es sollte. Das ist in den Plänen zu, ich sage mal Wartung der Infrastruktur, vorgesehen. Persönlich komme ich aber zu der Einschätzung, dass die nicht ausreichen würde, um das heutige Maß an Wasserversorgung wie gewohnt sicherzustellen. Ich glaube aber auch nicht, dass das der Anspruch ist, sondern dass für eine Notfallsituation vorgesehen ist und ein Mindestmaß an Versorgung sicherstellen soll. Insofern, wenn Sie eine Wasserpumpe sehen, dann gehen Sie davon aus, dass das ein Bestandteil dieser Vorkehrungsmaßnahmen ist.

Für Rückfragen steht Ihnen der Fraktionsvorsitzende, Eckhard Paetz telefonisch unter 030/22187848 oder per Mail presse@afd-fraktion-mitte.de zur Verfügung.