Feldzug in Berlin-Mitte gegen illegalen Müll – ausgerüstet mit "Einweg-Coffee-to-go-Bechern" ( Drucksache 1714 / V )
12. Februar 2019

Große Anfrage der AfD-Fraktion BVV Berlin Mitte vom 12.02.2019
Initiator: Fraktion der AfD ( Herr Paetz )
Wir fragen das Bezirksamt:

Einleitung:

Einen Pappbecher wegzuwerfen kostet laut der Webseite https://www.bussgeldkatalog.org/umwelt-muell/ in MV 5 – 10 €, in Berlin 30 € und in Hamburg bis zu 70 €. Ob mit solch „enormen“ Bußgeldern Müllsünder erzogen werden können, ist doch sehr fraglich, und ob das in Berlin-Mitte mit „Einweg-Coffee-to-go-Bechern“ funktioniert, ist gleichfalls sehr fraglich. Ein bezirkliches Ordnungsamt ist bei Bußgeldern natürlich an die Vorgaben gebunden, hat in vielen Fällen aber doch einen gewissen Von-Bis-Spielraum. Auch sollte das Bezirksamt des Regierungsbezirkes angehört werden, wenn es dazu Anregungen an den Senat übergibt. Es ist ja vielleicht nicht so ganz unwichtig, ob Straßen und Plätze im Regierungsbezirk vermüllt sind oder nicht…

1. Welche konkreten Änderungswünsche hat das Bezirksamt betreffs Bußgelder bezüglich der Müllproblematik ggf. an den Senat ?

2. Welche 10 Straßen / Plätze sind am häufigsten von illegaler Müllentsorgung betroffen und welche Maßnahmen sind dagegen eingeleitet worden ?

3. Welche Arten von Ordnungswidrigkeiten, den Müll betreffend, wurden vom Ordnungsamt 2018 am meisten festgestellt, und jeweils wie oft ?

4. In welcher Höhe (von-bis) wurden dafür jeweils Strafzahlungen verhängt, und was wäre jeweils die maximal mögliche Höhe gewesen ?

5. Gibt es einen tabellenartigen Bußgeld-Katalog oder Leitfaden, welchen das Ordnungsamt für die Ahndung illegaler Müllentsorgung nutzt, und wie sehen diese ggf. aus ?

6. Wie hat sich die Anzahl und Art der Ordnungswidrigkeiten, den Müll betreffend, seit 2015 entwickelt ?

7. Wie viele Vollzeitstellen des Ordnungsamtes befassen sich überwiegend mit der Bekämpfung von illegaler Müllentsorgung und wie hat sich die Anzahl dieser Stellen ggf. in den letzten Jahren entwickelt ?

8. Welchen Stand hat die Ausarbeitung des Konzeptes des Bezirksamtes (z.B. Waste Watcher, Kiezläufer usw.) wie generell der Müll auf den Straßen, Plätzen und Grünflächen nennenswert vermindert, und insbesondere die illegale Müllentsorgung möglichst unterbunden werden kann ?

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Antwort des Bezirksamtes am 22.02.2019:
Zu Frage 1:

Die Diskussion zu einer Überarbeitung des Bußgeldkatalogs – auch, aber nicht nur zur Müllproblematik – sind aktuell noch in der Diskussion zwischen den Bezirken und dem Senat. Das Bezirksamt Mitte hat sich hier noch nicht positioniert, unterstützt aber eine Erhöhung der Bußgelder in den Bereichen, in denen eine hohe Zahl von Ordnungswidrigkeiten festzustellen ist.

Zu Frage 2:

Das Bezirksamt Mitte von Berlinkann keine Straßen bzw. Plätze mit besonderer Häufung benennen, da sich die Verstöße hinsichtlich des illegal abgelegten Mülls auf den gesamten Bezirk verteilen. Die illegalen Abfallablagerungen in der Zwinglistraße, die vermutlich von einem dort ansässigen Gewerbebetrieb kommen, sind aber aktuell ein Schwerpunkt der Ermittlungen des Ordnungsamtes.

Zu Frage 3:

Eine detaillierte Auswertung ist in unserem Programm EUROWIG in der gewünschten Form nicht möglich. Das Bezirksamt Mitte von Berlin kann daher hierzu keine Angaben machen, da eine manuelle Auswertung aufgrund der personellen Situation und des hohen zeitlichen Aufwandes nicht leistbar ist.
Zu Frage 4:

Das Ordnungsamt Mitte Bezirksamt Mitte von Berlin wendet folgende gesetzlichen Grundlagen zur Verfolgung von illegal entsorgtem Müll an:

-Ordnungswidrigkeit nach § 28 Abs.1 Nr. 2 Kreislaufwirtschaft-Abfallgesetz Berlin -KrW-AbfG Bln. vom 21. Juli 1999 (GVBL. S. 413) in der zurzeit gültigen Fassung. Wer Abfall nicht in die dafür von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) aufgestellten Abfuhrbehälter einfüllt, sondern auf öffentlichem Straßenland ablagert, handelt ordnungswidrig. Dieses ist ein Verstoß gegen § 9 Abs. 1 oder § 11 Abs. 2 KrW-AbfG Bln.: Die auf Grundstücken ange- fallenen Abfälle im Sinn des § 5 Abs. 2 KrW-AbfG Bln. sind in die dafür von der Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) aufgestellten Abfuhrbehälter einzufüllen.Die im Höchstmaß festzusetzende Geldbuße beträgt laut Gesetz: 50.000,00 €

– Ordnungswidrigkeit nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) in der zurzeit gültigen Fassung. Wer Abfall entgegen § 28 Absatz 1 Satz 1 KrWG zur Beseitigung außerhalb einer Abfallbeseitigungsanlagebehandelt, lagert oder ablagert, handelt ordnungswidrig. Abfälle dürfen zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) abgelagert werden. Die im Höchstmaß festzusetzende Geldbuße beträgt laut Gesetz: 100.000,00 €

– Ordnungswidrigkeit nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) vom 19. Dezember 1978 in der zurzeit gültigen Fassung. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich Entgegen § 8 Abs.1 StrReinG Straßen vermeidbar verschmutzt. Jede vermeidbare Verschmutzung der Straßen ist zu unterlassen. Die im Höchstmaß festzusetzende Geldbuße beträgt laut Gesetz: 10.000,00 €

Zu Frage 5:

Für Berlin wurde eine Arbeitshilfe „ Bußgelder“ erarbeitet. Diese Arbeitshilfe gilt als interne Orientierung für die Festsetzung von Bußgeldern bzw. Verwarnungen. Für jeden Einzelfall gilt jedoch das Opportunitätsprinzip, das heißt, es besteht Festlegungsfreiheit innerhalb eines gesteckten rechtlichen Rahmens. Hier gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes.

Zu Frage 6:

Das Ordnungsamt Mitte von Berlin kann hierzu keine konkrete Aussage treffen. Auf Grund der Erfahrungen der letzten Jahre konnte jedoch keine Zunahme der Feststellungen von illegale Müllentsorgungen im Bezirk Mitte festgestellt werden. In den überwiegenden Fällen konnten die Verursacher nicht festgestellt werden und entsprechende Ordnungs- widrigkeitenanzeigen führten ins Leere.

Zu Frage 7:

Das Ordnungsamt Mitte von Berlin verfügt über 38 Beschäftigte im Bereich des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD). Von diesen Beschäftigten sind derzeit 3 Beschäftigte in der Koordination eingesetzt. 10 Beschäftigte befinden sich noch in der Qualifizierungsreihe. Zusätzlich werden 5 Beschäftigte des AOD in der Arbeitsgruppe Wracks und Müll (WuM) tätig. Die Entwicklung der Anzahl der Beschäftigten stellt sich seit dem Jahre 2017 wie folgt dar:

AOD Stellen in 2017
Gesamt                           47
Freie Stellen                    8
Außendienstunfähig     9
Abordnung                      2
AOD Stellen in 2018
Gesamt                          70
Freie Stellen                 18
Außendienstunfähig     6
Abordnung                     1
AOD Stellen in 2019
Gesamt                          70
Freie Stellen                 10
Außendienstunfähig    5
Abordnung                    2

Bei den Zahlen aus 2019 sind bereits die geplanten Einstellungen zum 01.04.2019, 01.06.2019 und 01.07.2019 berücksichtigt. Das Auswahlverfahren ist bereits abgeschlossen.

Zu Frage 8:

Alle Ordnungsämter sind im Jahre 2018 mit zusätzlichen AOD Stellen im Rahmen der Müllbekämpfung verstärkt worden. Das Ordnungsamt Mitte von Berlin hat in diesem Zusammenhang ein Einsatzkonzept vorgeschlagen und allen anderen Ordnungsämtern und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur Abstimmung und Weiterbearbeitung zugeleitet. Der Entwurf soll im Idealfall in der nächsten Stadträterunde abgestimmt werden.

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