Alles Test "Gut" oder noch besser bei den KLR-Produkten? ( Drucksache 0544/V )
5. Februar 2019

Schriftliche Anfrage der AfD-Fraktion BVV Berlin Mitte vom 05.02.2019
Initiator: Fraktion der AfD (Herr Paetz)
Ich frage das Bezirksamt:

1. Gibt es aktuell Produkte, bei denen Mitte besonders benachteiligt ist, wenn ja welche, oder pas-sen alle Produkte gut zu den Verhältnissen im Bezirk?

2. Liegt es am Produktblatt, dass in Mitte die Beurkundung von Eheschließungen im Jahr 2017 mit 174 € bzw. 153% weit über dem Mittelwert von 114 € lag bzw. was genau waren die Gründe und wie sehen die Zahlen für 2018 aus?

3. Welche Produktblätter wurden seit Beginn der Wahlperiode auf Initiative des Bezirkes hin geän-dert und wie sind die Einzelheiten dazu?

4. Für welche Produktblätter hat der Bezirk Änderungen angeregt, die aber bisher nicht umgesetzt wurden, und was waren die Gründe dafür?

5. Welche Produktblätter wurden ggfs. sogar zum Nachteil von Mitte geändert und wenn ja, warum?

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Antwort des Bezirksamtes am 20.02.2019:

Zu Frage 1:

Für Produkte, die in den Berliner Bezirksverwaltungen erstellt werden und an Bür-ger/innen abgegeben werden, erfolgt die Finanzierung regelmäßig über ein Global-summenbudget, welches vom Senat von Berlin zur Verfügung gestellt wird (Global-summenbudgetierung). Das Globalsummenbudget wird auf Grundlage der Ergebnis-se der Kosten- und Leistungsrechnung ermittelt. Für jedes an Bürger/innen abgege-bene Produkt wird jährlich ein Produktbudget aus dem Median der Stückkosten aller Bezirke, in denen das Produkt erstellt wird, und der Produktmenge ermittelt. In jeder Bezirksverwaltung gibt es Produkte, deren Stückkosten über oder unter dem Median liegen, sodass sich bei der Berechnung des jeweiligen Produktbudgets sowohl kos-tenstrukturelle Nachteile als auch Vorteile ergeben können. Über die kostenstrukturell nachteilig auf das Ergebnis der Kosten- und Leistungs-rechnung wirkenden Produkte berichtet das Bezirksamt der Bezirksverordnetenver-sammlungen regelmäßig (Drucksache Nr. 0931/IV). Der Bericht für das Jahr 2018 wird derzeit erstellt.

Zu Frage 2:

Im Jahr 2017 betrugen die Kosten einer Eheschließung (Stückkosten) im Bezirksamt Mitte von Berlin 173,88 €. Der Median der Stückkosten aller Bezirksverwaltungen lag bei 114,76 €. Dies entspricht einer Überschreitung von 51,5%. Der kostenstrukturelle Unterschied liegt nicht im Produktblatt begründet. Die Anzahl der Eheschließungen ist als Bezugsgröße (Produktmenge) definiert. Die Produkt-mengen aller Bezirke werden revisionssicher aus dem Statistikmodul der Standes-amts-Software ermittelt und den Kosten gegenübergestellt. Eine überbezirkliche Ver-gleichbarkeit der Standesämter ist gegeben. Ursächlich für die Überschreitung des Median im Jahr 2017 war die Personalsituation im Standesamt (vgl. Zwischenbericht zur Drucksache Nr. 0931/IV vom 28.08.2018), die sich in einer verringerten Anzahl der Eheschließungen und damit höheren Stück-kosten auswirkte. Über die aktuelle Situation und ggf. erforderliche Maßnahmen wird das Bezirksamt mit dem nächsten Bericht zur Drucksache Nr. 0931/IV berichten.

übergreifend zu Frage 3-5:

Unabhängig von der Wahlperiode wird der Produktkatalog, bestehend aus den Pro-duktblättern der einzelnen in den Berliner Bezirksverwaltungen erstellten Produkte, jährlich im Produktänderungsverfahren fortentwickelt und fortgeschrieben. Eine Pro-duktänderung unterliegt dabei stets der Mehrheitsentscheidung im Rat der Bürger-meister. Über mögliche Schwerpunkte zur Produktänderung entscheidet ebenfalls der Rat der Bürgermeister mehrheitlich. Produktänderungen können ebenfalls aus denen für die einzelnen Produkte eines Fach-/Produktbereichs jeweils bezirksübergreifend-zuständigen Produktmentoren-gruppen (PMG) heraus initiiert und in das jährliche Verfahren eingebracht werden. Die Produktmentorengruppen sind regelmäßig die Arbeitsgremien, in denen konkrete Produktänderungen erarbeitet werden. Die Produktmentorengruppen entscheiden ebenfalls mehrheitlich. Im Jahr 2017 hat der Rat der Bürgermeister die Neubildung, Änderung oder Lö-schung von ca. 120 Produkten beschlossen. Im Jahr 2018 waren ca. 95 Produkte betroffen. In Anbetracht der Vielzahl der jährlichen Produktneubildungen, Produktän-derungen oder Produktlöschungen und der bestehenden Arbeits- und Entschei-dungsstrukturen kann hier nicht mit vertretbarem Aufwand im Detail ermittelt werden, in welchen Fällen es (auch) eine Initiative des Bezirks hierzu gab. Die Fragen 3 bis 5 können daher nur beispielhaft beantwortet werden.

Zu Frage 3:

Im Fach-/Produktbereich Ordnung im öffentlichen Raum hat das Bezirksamt die be-zirksübergreifende Initiative unterstützt, für die Aufgaben des Anliegenmanagement (Ordnungsamt Online) eine höhere Transparenz der Anzahl der Anliegen und der Kosten der Bearbeitung der Anliegen in der Kosten- und Leistungsrechnung zu errei-chen. Ab 2018 wurde das Produkt „Anliegenmanagement der Ordnungsäm-ter/Ordnungsamt Online“ neugebildet. Im Fach-/Produktbereich Schulträgerschaft hat das Bezirksamt – dem Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung (Drucksache Nr. 1236/V) entsprechend – im Rat der Bürgermeister die Initiative ergriffen und eine veränderte Finanzierung im Rah-men der Globalsummenbudgetierung angeregt. Hieraus könnten auch Produktände-rungen resultieren. Entscheidungen stehen noch aus. Über das Ergebnis wird vom Bezirksamt zur Drucksache Nr. 1236/V berichtet werden.

Zu Frage 4:
Im Fach-/Produktbereich Stadtbibliothek hat der Bezirk über die zuständige Pro-duktmentorengruppe eine veränderte Mengenerhebung angeregt. Die angeregten Änderungen zielen darauf ab, die bereits angebotene Nutzung von digitalen Medien innerhalb der Bibliotheksräume ebenfalls über die Produktmenge zu berücksichtigen. Ein entsprechender Änderungsbedarf wurde von den übrigen Bezirken bisher nicht gesehen. Die Diskussion wird intensiv weitergeführt.
Zu Frage 5:

Im Fach-/Produktbereich Unterhaltung und Neubau von Grün- und Freiflächen be-stand ein bezirkliches Interesse in einer höheren Transparenz der Kosten der Bereit-stellung von Grün- und Freiflächen (insbesondere Kosten der Straßenreinigung). In-folge der ab 2018 zeitgleich veränderten Produkte zur Unterhaltung/Pflege von Grün- und Erholungsanlagen bei noch andauernder Mengenrevision (Qualitätssicherung) unter Beteiligung einer Clearingstelle können kostenstrukturelle Nachteile (gegen-über der vorherigen Produktblattgestaltung) derzeit nicht ausgeschlossen werden.

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