Unterbringung Wohnungsloser nach dem ASOG ein zunehmendes Problem, doch die Ursachenanalyse bleibt immer noch im Ungefähren ( Drucksache 1651/V )
15. Januar 2019

Große Anfrage der AfD-Fraktion BVV Berlin Mitte vom 15.01.2019
Initiator: Fraktion der AfD  ( Herr Paetz )

Wir fragen das Bezirksamt:
Probleme können nur gelöst werden, wenn die Ursachen auch untersucht, ermittelt und benannt werden.

1. Wieviel Personen wurden in 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 nach dem ASOG jeweils untergebracht ?
2. Welche Daten werden von den Antragsstellern erhoben, wie genau sieht der „Fragebogen“aus und von welcher Stelle werden diese erhoben ?
3. Sind der Bezirk oder sonstige zuständige Stellen bei der Datenerhebung frei oder gibt es eine gängige Praxis / Anweisungen / Vorschriften bestimmte Daten,z.B. das Herkunftsland, nicht zu erfragen?
4. Wie viele EU-Ausländer waren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 untergebracht? Bitte nach Herkunftsländern zahlenmäßig aufschlüsseln. Sollte diese Frage wieder nicht beantwortet werden, bitte eine ausführliche Begründung, warum nicht ?
5. Wie viele Sozialarbeiter, in VZE gerechnet, waren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 damit beschäftigt ?
6. Wieviel Einrichtungen zur Unterbringung nach dem ASOG gibt es im Bezirk, wer sind die jeweiligen Betreiber und wo stehen diese Einrichtungen ?
7. Wieviel Personen, für die Mitte zuständig ist, werden in anderen Stadtbezirken untergebracht und welche Bezirke sind das ?
8. Wie lange ist die Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in den Einrichtungen ?
9. Wieviel Personen konnten 2018 aus der Unterbringung nach dem ASOG entlassen werden und was waren dafür die Gründe ?
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Für Rückfragen steht Ihnen der Fraktionsvorsitzende, Eckhard Paetz telefonisch unter 030/22187848 oder per Mail presse@afd-fraktion-mitte.de zur Verfügung.
Antwort des Bezirksamtes vom 05.02.2019:
Zu Frage 1

Die Anzahl der Untergebrachten wird zweimal pro Jahr als Stichtagszählung anonymisiert für die SenIAS ermittelt. Die Anzahl der zum entsprechenden Stichtag nach dem ASOG untergebrachten Personen können der folgenden Tabelle entnommen werden:

Stichtag             Personen       Haushalte

31.12.2014         2.222              1.582
31.12.2015         3.385              2.339
30.06.2016         3.801              2.564
31.12.2016         7.360              4.406
30.06.2017         9.254              5.447
31.12.2017         9.280              5.205
30.06.2018         8.990              4.883
Die Gesamtzahlen vom 31.12.2018 liegen noch nicht abschließend vor.
Zu Frage 2:

Bei einer Unterbringung nach dem ASOG als Ordnungsbehörde werden die Stammdaten ermittelt, die für die Ausstellung eines Vermittlungsscheines für das Job Center notwendig sind. Diese Erhebung erfolgt durch die jeweils zuständige Stelle. (Soziale Wohnhilfe oder Leistungsstelle der Fachstelle für Obdachlosenhilfe im Fachbereich 1 des Sozialamtes). Bei Leistungsfällen des SGB XII oder des AsylbLG werden die Daten im Rahmen eines Sozialhilfeantrages erhoben. Des Weiteren werden alle relevanten Daten für eine Anspruchsprüfung erhoben. Zuständig ist hier die Leistungsstelle der Fachstelle für Obdachlosenhilfe.

Zu Frage 3:

Es werden alle für eine Prüfung der Anspruchsberechtigung relevanten Daten erhoben. Bei den Prüfungen des AsylbLG sind ebenfalls die statusrechtlichen Fragen zu klären und zu dokumentieren. Es findet ein für Berlin einheitlicher Vordruck Anwendung.

zu Frage 4:

Es liegt eine Gesamtzahl (Stichtagszählung) der aus der EU stammenden Untergebrachten vor. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Herkunftsländern kann nicht erfolgen, da hier diesbezüglich keine statistische Erhebung erfolgt.

Stichtag              Anzahl EU-Bürger
31.12.2014            163
31.12.2015            162
30.06.2016            188
31.12.2016            461
30.06.2017            568
31.12.2017            786
30.06.2018            831
Die Zahlen vom 31.12.2018 sind noch nicht abschließend ausgewertet.
Zu Frage 5:

Da die Zahlen für die angefragten Stellen einer verwaltungsüblichen Fluktuation unterliegen, können die Gesamtzahlen für die vergangenen Jahre nicht angegeben werden. Aktuell sind 14 Sozialarbeiter und 16 Sachbearbeiter für die gesamte ASOG- Unterbringung inklusive des Personenkreises der EU Bürger zuständig.

Zu Frage 6:

Im Bezirk Mitte gibt es aktuell 21 Einrichtungen der ehemaligen „BUL“, 4 Vertragseinrichtungen des LAF und eine nicht bekannte Anzahl von Unterbringungen im so genannten „Grauen Markt“. Betrieben werden die Einrichtungen durch eine Bandbreite von Betreibern. Es handelt sich hier von gemeinnützigen Organisationen der LIGA bis hin zu Privatpersonen.

Zu Frage 7:

Der überwiegende Teil der in Mitte zuständigen Wohnungslosen werden je nach Verfügbarkeit auch in allen anderen Bezirken untergebracht.

Zu Frage 8:

Es kann keine Aussage zur durchschnittlichen Aufenthaltsdauer getroffen werden. Es können aber Daten einer Stichtagserhebung zur Verfügung gestellt werden. Die Verweildauer in den ASOG Einrichtungen hat sich aufgrund des knappen Wohnungsmarktes deutlich verlängert.

Stichtag        unter 1 Jahr      unter 2 Jahren      unter 3 Jahren      über 3 Jahre
31.12.2014       keine Daten
31.12.2015       keine Daten
30.06.2016       1.638                 375                        165                         386
31.12.2016       2.914                 848                        210                         434
30.06.2017       3.571              1.056                        301                        519
31.12.2017       2.090              1.979                        500                        636
30.06.2018       1.293              2.204                        665                        721
(Anzahl der Haushalte)
Zu Frage 9:

Es gibt hier keine umfänglichen Erhebungen. Die Bandbreite geht von Umzügen in eigenen Wohnraum, Verzug aus dem Land Berlin, Zuständigkeitswechsel bis hin zu Inhaftierung und auch Tod.

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