Berlin-Mitte für Europas Obdachlose die 1. Wahl ( Drucksache 0463/ V )
26. Oktober 2018

Schriftliche Anfrage der AfD-Fraktion BVV Berlin Mitte vom 26.10.2018
Initiator: Fraktion der AfD (Herr Paetz)
Vorwort:

In Berlin sollen etwa 40.000 Wohnungs- und Obdachlose leben und davon zirka 10.000 im Stadtbezirk Mitte. Das sind doppelt so viele, wie es in ganz Frankreich überhaupt gibt. Allein in Berlin-Mitte gibt es mehr als doppelt so viele Wohnungs- und Obdachlose – zu großen Teilen aus dem EU-Ausland- wie in ganz England. Diese fühlen sich von Berlin (Mitte) angelockt, da hier weit bessere Bedingungen für diesen Personenkreis vorhanden sind, als in ihren Heimatländern. Und deren Zahl steigt von Jahr zu Jahr.

Die Zahlenangaben wurden anhand von Presseveröffentlichungen, sowie den Angaben von z.B. der EU-geförderten FEANTSA (siehe Grafik im Anhang) oder auch der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V., konservativ geschätzt. Sollte das Bezirksamt inzwischen genauere Zahlen haben, werden diese natürlich gerne zur Kenntnis genommen.

Ich frage das Bezirksamt:

1. Berlin Mitte hat nicht nur eine große Anzahl von Obdachlosen in Unterkünften aller Art untergebracht,
sondern dürfte auch den größten Anteil an Obdachlosen, die auf der Straße leben, haben. Sieht das Bezirksamt einen Zusammenhang zwischen der im allgemeinem Vergleich doch ziemlich generösen Betreuung von EU-Obdachlosen und dem stetigen Anwachsen der Anzahl dieser ?

2. Der flächenmäßig kleine Bezirk Mitte stellt seinen öffentlichen Raum und Infrastruktur für etwa doppelt so viele Wohnungs- und Obdachlose zur Verfügung, wie es z.B. in ganz England überhaupt gibt.
Diese werden zu großen Teilen versorgt, manchmal sogar ohne Gegenfinanzierung. Hält der Bezirk diese Verhältnisse für angemessen ?

3. Wieviel Geld hat der Bezirk für (EU)-Obdachlose inkl. Personalkosten, wie z.B. zusätzliche Sozialarbeiter, aus Großzügigkeit ausgegeben, ohne dass es dafür irgendeine gesetzliche Pflicht gab ?

4. Bitte alle Geldangaben, soweit möglich jeweils für 2016, 2017, 2018 und 2019 (Plan), aufschlüsseln und wofür das Geld genau verwendet wurde ?

5. Um welche einzelnen Haushaltspositionen handelt es sich dabei jeweils ?

6. Wann wird das Unterbringen von EU-Obdachlosen ohne jeglichen Anspruch auf Sozialhilfe in der Obdachlosenunterkunft Gotenburger Straße beendet und aus welchen Staaten stammen diese Personen ?

7. Was hat es bisher gekostet und wird es zukünftig noch kosten, in der Gotenburger Str. EU-Obdachlose ohne jegliche gesetzlichen Ansprüche unterzubringen ?

8. Wo kommt dieses Geld her, oder wo soll es eingespart werden, wenn dieses nicht vom Senat erstattet wird ?

9. Unternimmt das Bezirksamt auch etwas um EU-Obdachlose ohne Ansprüche zur Rückkehr zu bewegen, oder wird dem immer weiteren Anstieg der Zahlen mehr oder weniger tatenlos zugesehen, und nur mit einer immer besseren Versorgung und immer mehr Sozialarbeitern begegnet ?

10. Wie viele EU-Obdachlose wurden 2016 ,2017 und 2018 in ihre Heimatländer zurückgeführt? Bitte nach freiwillig und unfreiwillig aufschlüsseln.

11. Welche aktuellen Konflikte / Beschwerden gibt es wegen der Nutzung öffentlichen Raumes durch Obdachlose ?
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Antwort des Bezirksamtes vom 22.11.2018:

zu Frage 1:
Im Rahmen der EU Osterweiterung ist konsequenterweise die Anzahl der EU Bürger angestiegen. In der Regel gilt der Aufenthalt der Arbeitssuche oder einer freiberuflichen Gewerbetätigkeit. Eine Regelversorgung ist im Sozialgesetzbuch nur sehr eingeschränkt vorgesehen. Der angespannte Wohnungsmarkt führt allerdings auch bei dieser Zielgruppe häufig zu einer problematischen Wohnraumsituation. Das Bezirksamt Mitte ist hier weniger als Sozialbehörde zuständig. In der Regel greift hier das Ordnungsrecht zur Prüfung der Gewährleistung der öffentlichen und persönlichen Sicherheit nach dem allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (Unterbringung nach § 17 ASOG). Alle bisher leistungsrechtlich versorgten Menschen wurden nach dem SGB nur im Rahmen einer Rückführung versorgt (Überbrückungshilfe nach § 23 Abs. 3 / 3a SGB XII). Gesonderte Regelungen erfolgten lediglich im Rahmen des Kinderschutzes, wie es zum Beispiel im Zusammenhang mit der Unterbringung in der Gotenburger Straße geschehen ist.
zu Frage 2:
Es gibt keine belastbaren Zahlen über die Anzahl der Menschen, die im öffentlichen Raum angetroffen werden. Ein Ergebnis der 2. Strategiekonferenz am 10.10.2018 war der Auftrag an die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, eine Zählung der betroffenen Menschen durchführen zu lassen. Der Bezirk Mitte hat schon aufgrund seiner geographischen Lage als zentraler Innenstadtbezirk eine hohe Attraktivität. Dies gilt nicht nur bei neu hinzuziehenden einkommensstarken Familien, sondern für alle Personenkreise. Im Besonderen sind es die zentralen Plätze und die vielen Grünanlagen die hier einen Anziehungspunkt bilden. Bei den Personen handelt es sich um sehr unterschiedliche Zielgruppen. Es werden z.B. im Tiergarten junge Touristen angetroffen, die sich ein preiswertes Quartier genommen haben. Es sind aber auch sogenannte Stadtarme und natürlich auch obdachlose Menschen. Eine Versorgung über Regelsysteme findet hier eben kaum noch statt. Im Gegenteil haben die Betroffenen häufig grundsätzlich keine Ansprüche auf eine Regelversorgung oder haben diese in ihren Biographien längst verloren. Eine Versorgung findet hier lediglich auf dem untersten Niveau im Rahmen der staatlichen Fürsorgepflicht durch zuwendungsfinanzierte Obdachloseneinrichtungen statt, um die öffentliche und persönliche Sicherheit nach dem allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz zu gewährleisten. In der Wintersaison nutzen viele Obdachlose die niedrigschwelligen Angebote der Kältehilfe. Die Kosten der regulären Kältehilfe – bis zu einem Tagessatz von 17,-€ – sind im Rahmen der Basiskorrektur von der Senatsverwaltung für Finanzen garantiert.
zu Frage 3:
Siehe Tabelle im Druckersymbol

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