Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 – Was trägt der Bezirk Mitte dazu bei? ( Drucksache 0467/V )
25. Oktober 2018

Schriftliche Anfrage der AfD-Fraktion BVV Berlin Mitte vom 25.10.2018
Initiator: Fraktion der AfD (Herr Paetz)

Ich frage das Bezirksamt:
Einleitung
Auf die mündliche Anfrage 1431/V hin wurde am 28.09.2018 sinngemäß geantwortet, dass noch keine Aussagen gemacht werden könne, da man erst am 30.09.2018 dafür präpariert sei.Da bisher keine weitere Rückmeldung kam, die Thematik hier nochmals als schriftliche Anfrage:
Bis zum 30.09.2018 können alle Bezirke gemäß § 19 Absatz 4 Mobilitätsgesetz zu dem vorgelegten Entwurf Stellung nehmen.
1. Welche abschließende Stellungnahme hat der Bezirk zu o.g. Gesetzentwurf abgegeben bzw. wie ist der Status?
2. Welche konkreten Forderungen hat der Bezirk zur Erreichung der vollständigen Barrierefreiheit an den Gesetzgeber und welche noch nicht vollständig barrierefreien Haltestellen oder andere Gegebenheiten beträfe das in Mitte?

3.
Würde es das Bezirksamt gut finden, wenn im Bezirk Mitte von den zuständigen Stellen bei der Bahn-AG bzw. der BVG, zur besseren Orientierung, insbesondere auch für Touristen und Behinderte, nicht nur die Namen der S- und U-Bahnstationen von der Straße aus weit sichtbar angebracht wären, sondern generell auch die Liniennummern?

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Antwort des Bezirksamtes vom 14.12.2018:
zu Frage 1 :

Die Stellungnahme des Bezirks zum Nahverkehrsplan ist erfolgt. Das Thema wurde auch für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen am 17.10.2018 vorbereitet. Der Inhalt der Stellungnahme ist als Anlage beigefügt.

zu Frage 2:

Der Bezirk Mitte von Berlin stimmt den Ausführungen des NVP unter dem Punkt IV.2.2.2 „Haltestellen im Oberflächenverkehr“ zu und unterstreicht den immensen Personal- und Zeitaufwand vor dem Hintergrund der unrealistisch hohen Anzahl an nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG) umzubauenden Haltestellen. Die für Prüfung und Freigabe der Planungen zum barrierefreien Ausbau benötigten personellen Ressourcen des Bezirks wurden im Jahr 2018 verstärkt. Dem Bezirk Mitte liegt keine Übersicht über barrierefreie Haltestelle vor. Die Umsetzung des flächendeckenden barrierefreien Ausbaus von ÖPNV-Haltestellen könnte durch landeseigene Gesellschaften (wie z.B . InfraVelo GmbH) unterstützt werden.
zu Frage 3:
Der Bezirk Mitte beantwortet keine hypothetischen Fragen. Die „Haltestellengestaltung“ bzw. die Maßnahmen zur besseren Orientierung obliegen den jeweiligen Verkehrsbetrieben und der zuständigen Senatsverwaltung. Es liegt nicht im Interesse des Bezirks Mitte, sich vom Common-Design des ÖPNV in Gesamt-Berlin abzuheben. Auflagen des Denkmalschutzes wären zu beachten. Bahn-AG und BVG müssen eigene Gestaltungsansprüche geltend machen und dementsprechende Anträge stellen.
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