Wird der Verkehr in Berlin-Mitte bald zu großen Teilen lahm gelegt? ( Drucksache 1502/V )
15. Oktober 2018

Mündliche Anfrage der AfD-Fraktion BVV Berlin Mitte vom 15.10.2018
Initiator: Fraktion der AfD (Herr Paetz)
Ich frage das Bezirksamt:

Vorwort:

Aufgrund eines EU-Beschlusses, welcher der deutschen Autoindustrie und jedem einzelnen Fahrer eines Diesels bis Euro 5 einen immensen Schaden zufügt, hat ein obskurere Verein, mit dem hochtrabenden Namen „Deutsche Umwelthilfe“ ein Fahrverbot auch für viele Straßen in Mitte erwirkt.
Man muss dazu wissen, dass der Grenzwert von 40 mg Stickoxid völlig willkürlich ist, da z.B. an Produktionsstätten 950 mg und in der Schweiz gar 6000 mg erlaubt sind. Die Deutsche Umwelthilfe hat ganze 287 Mitglieder und hat Klagen gegen die Autoindustrie und insbesondere auf Kosten
von Millionen Autobesitzern zum einträglichen Geschäftsmodell gemacht.

Frage 1:

Welche Straßenabschnitte in Mitte müssen zusätzlich, zu den schon mit einem baldigen Fahrverbot belegten, auf die Einhaltung der Grenzwerte überprüft werden?

Frage 2:

Was unternimmt das Bezirksamt um die schon gerichtlich angeordneten Fahrverbote und auch evtl. weitere Fahrverbote zu verhindern?

Frage 3:

Gibt es für Mitte inzwischen belegbare Messwerte, dass durch Tempo 30-Zonen die Stickoxide nennenswert abnehmen und nicht durch vermehrtes „Stop-And-Go“ gar keine Verringerung erreicht wird?

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Antwort des Bezirksamtes vom: 08.11.2018

Zu 1- 3:
Das Gericht hat dem Land Berlin aufgetragen, an acht Straßen in Berlin im kommenden Jahr Fahrverbote für bestimmte Diesel-Kfz einzuführen,
weil die NO2-Grenzwerte dort deutlich überschritten werden und an diesen Abschnitten nicht zu erwarten ist, dass kurzfristig durch andere Maßnahmen die Grenzwerte unter schritten werden können. Der Schutz der Gesundheit durch die Einhaltung der Grenzwerte ist das Ziel des Gerichts, des Senats und des Bezirksamts. Würden die Fahrverbote dazu führen, dass die Belastung an der einen Straßen sinkt, dafür an einer Parallelstraße die Grenzwerte überschritten werden, wäre nichts gewonnen. Deswegen wird durch Modellrechnungen überprüft, welche Ausweichverkehre entstehen. Sollten diese Modellierungen ergeben, dass dadurch die Grenzwerte in anderen Straßen überschritten werden, müssen Maßnahmen geprüft werden, die diesen Anstieg verhindern, etwa wie vom Gericht genannt Tempo 30 oder Parkraumbewirtschaftung. Das Gericht hält es für angemessen, eine Reduzierung der NO2-Belastung durch Tempo 30 um fünf Mikrogramm zu erwarten. Fast alle in Mitte identifizierten Verbotspunkte sind von 30er Zonen umgeben. Die Problematik wird dort nicht in der Überschreitung der Grenzwerte erwartet, sondern durch die Zunahme des Verkehrs, vor allem Lieferverkehrs. Das werden wir sorgfältig beobachten, untersuchen und uns dann gemeinsam mit dem Senat auf geeignete Maßnahmen einigen. Das ist natürlich kein ausschließliches Mitte-Problem, hier muss gesamtstädtisch gehandelt werden. Die Schadstoffbelastung wird an 29 festen und eine Reihe von mobilen Stationen gemessen. Anhand dieser Daten wird die Belastung in anderen Straßen hochgerechnet. Die Messung und Prüfung von verkehrlichen Immissionen liegt nicht der Zuständigkeit der bezirklichen Umwelt- und Naturschutzämter. Sie wird von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) durchgeführt. Diese hat mir zum Planungsstand weiterer schadstoffreduzierender Maßnahmen Folgendes mitgeteilt:
„Das Land Berlin hat in den vergangenen Monaten ein Bündel von Maßnahmen ergriffen, um die Luftbelastung durch NO2 zu verringern und die
Gesundheit der Berlinerinnen und Berliner zu schützen. Dazu gehört unter anderem die Nachrüstung der BVG-Busse mit effektiven Filtern, der
Ausbau der Elektromobilität bei der BVG und darüber hinaus, zum Beispiel auch die Förderung wirtschaftsnaher Elektromobilität sowie die Verstetigung des Verkehrs durch Tempo 30. Durch diese Maßnahmen wurde die Länge der Straßenabschnitte, an denen die Grenzwerte überschritten werden, von 60 Kilometer auf 5 bis 10 Kilometer reduziert.“
Aber so lange die Automobilhersteller als Verursacher des Problems Ihre Autos nicht mit Filtern nachzurüsten, die zu einer tatsächlichen Einhaltung der Grenzwerte und nicht nur auf dem Papier führen, gehören zu diesen Maßnahmen leider auch die vom Gericht angeordneten streckenbezogenen Fahrverbote.
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