Gut Wohnen und Leben in Berlin-Mitte – auch mit körperlicher Behinderung und im Alter? (Drucksache – 1456/V)
9. Oktober 2018

Grosse Anfrage der AfD-Fraktion BVV Berlin Mitte vom 09.10.2018
Initiator: Fraktion der AfD (Herr Paetz)

Wir fragen das Bezirksamt:

1.Wie viele barrierefreie und / oder rollstuhlgerechte Wohnungen, aufgeteilt nach Sozialwohnungen und nicht sozial gebundenen Wohnungen, gibt es in Berlin-Mitte ?

2.Wie hat sich die Anzahl der barrierefreien und rollstuhlgerechte Wohnungen im Bezirk in den letzten 3 Jahren entwickelt ?

3.Wie viele barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen fehlen nach Einschätzung des Bezirkes, um den Bedarf vollkommen zu decken ?

4.Welche Ortsteile sind besonders gut versorgt und welche besonders schlecht ?

5.Wie unterstützt das BA Menschen mit Behinderung bei der Suche nach (bezahlbaren) barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungen ?

6.Was kann das Bezirksamt tun, um den Bau von barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungen im Bezirk zu unterstützen ? Spricht der Bezirk das Thema bei seinen Kontakten mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften sowie den Genossenschaften regelmäßig an und wenn ja mit welchen Ergebnissen ?

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Antwort des Bezirksamtes vom 18.10.2018

zu Frage 1

Herr BzStaR Gothe antwortet:

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Fraktion der AfD, zu Ihrer ersten Frage gibt es keine Übersicht. In der Tat liegt hier ein Mangel vor. Ich werde das auch zum Anlass nehmen, auf diesen Aspekt aufmerksam zu machen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist dabei ein Wohnraumkonzept bzw. ein Wohnraumbedarfskonzept zu erarbeiten, wo alle Sonderberdarfe erfasst werden und die man braucht, wenn man den kommunalen Wohnungsbau in Zukunft sinnvoll programmieren will. Wenn man dort auf diese besonderen Bedarfe eingehen will, ist das sicherlich ein richtiger Hinweis.

zu Frage 2:

Auch das können wir statistisch nicht nachweisen bzw. nicht auflisten. Obwohl das sicherlich ein interessanter Punkt wäre. Es ist aber zu sagen, dass die neue Bauordnung seit neuestem fordert, dass ein Drittel aller neugeschaffenen Wohnungen barrierefrei nutzbar sein müssen und ab Januar 2020 sogar die Hälfte aller Wohnungen. Es ist allerdings wichtig zu wissen, was die Bauordnung unter dem Begriff barrierefrei meint. Das bedeutet nämlich nicht automatisch rollstuhlgerecht. Da geht es am Ende zum Beispiel um Türbreiten. Eine barrierefreie Wohnung hat 80 Zentimeter breite Türen, eine rollstuhlgerechte Wohnung bräuchte 88 Zentimeter und eine Wohnung die auch große Elektrorollstühle beherbergen kann bräuchte sogar einen Meter breite Türen. Der Rat der Bürgermeister und das bezieht sich auch auf die Frage sechs, hat dazu eine Initiative ergriffen. Oliver Igel, der Bürgermeister für den Bezirk Treptow-Köpenick, hat das in die Wege geleitet, weil ihm genau das aufgefallen ist. Es gibt einen Antrag über den Rat der Bürgermeister, dass das Land Berlin hier nachbessern muss. Die Wohnungsbaugesellschaften sollen beim Neubau so programmiert werden, dass es in Zukunft nicht nur die baurechtlich geforderten barrierefreien Wohnungen, sondern auch rollstuhlgerechte Wohnungen geben muss. Da ist politisches Handeln unterwegs und ich unterstütze das auch von Herzen.

zu Frage 3 und 4 :

Auch das wissen wir leider nicht, weil wir diesen Wohnbedarf nie statistisch erfasst haben. Auch diese Frage ist aufgrund der vorher genannten Gründe nicht zu beantworten.

zu Frage 5:

Dazu haben wir eine Beratungsstelle für behinderte und krebskranke Menschen. Diese Beratungsstelle hilft den Menschen, Anträge an die Vermieter zu stellen, Informationsangebote zu vermitteln und Wohnungsgesellschaften anzuschreiben. Über den Träger Schildkröte unterstützen und helfen wir den richtigen Wohnraum zu finden.

zu Frage 6:

Wir müssen auf die Einhaltung der Bauaufsicht achten und das tun wir auch, wenn ein Bauantrag eingereicht wird. Wir prüfen ab, ob die Zahl der barrierefreien Wohnungen eingehalten wird. Jedoch nicht die der rollstuhlgerechten Wohnungen, weil das, wie gesagt, noch nicht gesetzlich verankert ist.

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Für Rückfragen steht Ihnen der Fraktionsvorsitzende, Eckhard Paetz telefonisch unter 030/22187848 oder per Mail presse@afd-fraktion-mitte.de zur Verfügung.