Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 – Was trägt der Bezirk Mitte dazu bei? (Drucksache 1431/V)
20. September 2018
Mündliche Anfrage der AfD-Fraktion BVV Berlin Mitte vom 18.09.2018
Initiator: Fraktion der AfD (Herr Paetz)

Ich frage das Bezirksamt

Bis zum 30.0.92018 können alle Bezirke gemäß §19 Absatz 4 Mobilitätsgesetz zu dem vorgelegten Entwurf Stellung nehmen.

1. Welche abschließende Stellungnahme hat der Bezirk zu o.g. Gesetzentwurf abgegeben bzw. wie ist der Status?

2. Welche konkreten Forderungen hat der Bezirk zur Erreichung der vollständigen Barrierefreiheit an den Gesetzgeber und welche noch nicht vollständig barrierefreien Haltestellen beträfe das in Mitte?

3. Würde es vom Bezirksamt begrüßt werden, wenn im Bezirk Mitte zur besseren Orientierung, insbesondere auch für Touristen und Behinderte, nicht nur die Namen der S- und U- Bahnstationen von der Straße aus weit sichtbar in großen Lettern angebracht wären, generell auch die Liniennummern ?

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Antwort des Bezirkes vom 02.10.2018

Die Frist für die Stellungnahmen ist der 30.09.2018. Die Erarbeitung der Stellungnahme befindet sich noch in den Abstimmungen bei den Fachämtern. Deshalb kann zu konkreten Fragestellungen noch keine Aussage getroffen werden. Hinsichtlich der Kennzeichnung von Bahnstationen hat die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde jedoch keinerlei Optionen. Dies fällt allein in die Zuständigkeit der Bahn-AG bzw. der BVG.

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