Einbürgerung von Zuwanderern mit Augenmaß oder für jeden „der hier ruft“? ( Drucksache 0380/V )
22. Mai 2018

Schriftliche Anfrage der AfD-Fraktion BVV Berlin Mitte vom 22.05.2018
Initiator: Fraktion der AfD (Herr Paetz)

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie viele Gebührenreduzierungen oder Gebührenerlasse bei der Einbürgerung wurden jeweils bei den Anspruchseinbürgerungen und Ermessenseinbürgerungen in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 durch das Bezirksamt Mitte vorgenommen ?

2. Wie viele Anspruchseinbürgerungen, hier besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Einbürgerung, wurden in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 durch das Bezirksamt Mitte jeweils durchgeführt ?
3. Bitte listen Sie auf aus welchem Land jeweils wie viele Zuwanderer eine Anspruchseinbürgerung erhalten haben ?
4. Wie viele Ermessenseinbürgerungen, hier sind weitaus geringere Mindestvoraussetzungen auf Einbürgerung zu erfüllen und die Entscheidung trifft die Behörde nach Ermessen, wurden in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 durch das Bezirksamt Mitte durchgeführt ?
5. Bitte listen Sie auf, aus welchem Land jeweils wie viele Zuwanderer eine Ermessenseinbürgerung erhalten haben und was die Gründe im Einzelnen waren?

6.
Wie viele Eingebürgerte bezogen zum Zeitpunkt der Antragstellung und vor der Antragstellung Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II, bitte jeweils nach Anspruchs- und Ermessenseinbürgerungen getrennt aufgelistet ?

7.
Wie viele Beibehaltungsanträge, mit denen Migranten eine andere Staatsangehörigkeit annehmen wollen, aber auch auf die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verzichten wollen, wurden im Bezirksamt Mitte in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 gestellt ?
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Antwort des Bezirksamtes vom Juli 2018:

zu Punkt 1:
Es handelt sich um Einzelfallentscheidungen, die sich nur aus den jeweiligen Verwaltungsakten ergeben. Eine statistische Erfassung erfogt nicht. Ein händisches Durchsuchen der im jeweiligem Jahr bearbeiteten Einbürgerungsfälle sind vertretbar.

zu Punkt 2:
2015                          1224 Personen
2016                           953  Personen
2017                            666 Personen
2018( Bis März)        164 Personen
Die erfragten Zahlen werden berilnweit regelmäßig jährlich in der Rückschau zum Vorjahr statistisch erfasst und vom Amt für Statistik Berlin – Brandenburg veröffentlicht. Die Berichte bilden auch die Zahlen der einzelnen Bezirke ab. Der Statistische Bericht für das Jahr 2017 liegt noch nicht vor. Der entsprechende Bericht für das Jahr 2018 wird insoweit erst im Jahre 2019 erstellt.Für die Berichtszeiträume 2015 und 2016  sind die Daten online abrufbar
2015:
https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/puplikationen/stat_berichte/2016/SB_A01-09-00_2015/01_BE.pdf
2016:
https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/puplikationen/stat_berichte/2017/SB_A01-09-00_2016/01_BE.pdf

zu Punkt 3:

Diese Daten werden grundsätzlich vom Amt für Statistik Berlin – Brandenburg erfasst. Der Bezirk Mitte führt hierzu keine Statistik.

zu Punkt 4:

2015                                    72
2016                                    64
2017                                    41
2018 bis März                     3

zu Punkt 5:
Diese erbetenen Daten werden nicht erfasst.
zu Punkt 6:

Diese erbetenen Daten werden nicht erfasst. Im übrigen wird darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Regelungen, die eine Einbürgerung trotz Bezug von Sozialhilfe, oder Arbeitslosengeld II rechtfertigen, selbstverständlich eingehalten werden.
zu Punkt 7:

2015                                     6
2016                                     1
2017                                     1
2018                                     3
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