Salafismus im Wedding – Was tut das Bezirksamt? (Drucksache – 0963/V)
9. Januar 2018

Große Anfrage der AfD-Fraktion BVV Berlin Mitte vom 09.01.2018
Initiator: Fraktion der AfD (Herr Paetz, Frau Schüler)

Wir fragen das Bezirksamt:

1. Wie schon in den Vorjahren, wird auch 2016 im „Verfassungsschutzbericht Berlin“ die As-Sahaba-Moschee im Wedding als Treffpunkt der salafistischen Szene genannt. Der Bericht weist darauf hin, dass in den Predigten „klassische Elemente salafistischer Ideologie enthalten“ seien. Hat das Bezirksamt Kenntnis von solchen Predigten?

2. Wenn ja zu Frage 1.: Sieht das BA dort Handlungsbedarf?

3. 2016 fanden in der As-Sahaba-Moschee wieder so genannte „Islamkurse“ zur Vermittlung eines salafistischen Islamverständnisses statt. Laut Verfassungsschutzbericht dienen diese Kurse  auch zur Werbung neuer Anhänger. Wie bewertet das BA solche Anwerbeversuche?

4. Zudem dienen laut Bericht u.a. solche Kurse zur Kontaktpflege in den sonst informell organisierten salafistischen Netzwerken. Wie bewertet das BA diese Kontaktpflege?

5. Der Verfassungsschutzbericht schätzt diese Seminare auch wegen ihrer radikalisierungsfördernden Wirkung als problematisch ein. Teilt das BA diese Einschätzung?

6. Wenn ja zu Frage 5: Welche präventiven Maßnahmen wurden getroffen oder geplant, um einer solchen Radikalisierung vorzubeugen?

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Antwort des Bezirksamtes am 24.01.2018:
Zu Fragen 1 bis 5:

Dem Bezirksamt ist die Berichterstattung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Abteilung Verfassungsschutz zu dem Verein As-Sahaba Moschee – Die Gefährten e.V. seit ca. 2010 bekannt. Die Lageanalyse des Berliner Verfassungsschutzes vom 17.01.2018 mit dem Titel „Hintergründe zu den Angehörigen des salafistischen Spektrums in Berlin“ weist die Moschee neben der „Al-Nur-Moschee“ (Neukölln) und der „Ibrahim al-Khalil-Moschee“ (Tempelhof-Schöneberg) als Treffort für Salafisten aus, der überwiegend von jungen Männern deutscher Staatsangehörigkeit dominiert wird. Diese drei Moscheen bilden der Lageanalyse folgend, das „Rückgrat der salafistischen Infrastruktur in Berlin“. Das Bezirksamt nimmt grundsätzlich keine eigene Bewertung von religiösen Aktivitäten vor. Dies gilt auch für Predigten innerhalb der Vereinsräume in der Torfstraße. Das Bezirksamt steht jedoch im regelmäßigen Austausch mit der Polizeidirektion 3, Kriminalpolizei – Arbeitsgebiet Interkulturelle Aufgaben zu religiösen Einrichtungen im Bezirk.

Zu Frage 6:

Das Bezirksamt verweist zu dieser Frage auf die Projekte des Berliner Landesprogramms für Radikalisierungsprävention bei der Landeskommission Berlin gegen Gewalt. Der Bezirk engagiert sich zudem mit zahlreichen Angeboten zur Demokratiebildung im Rahmen der Partnerschaften für Demokratie/ Demokratie in der Mitte.
(Kostennote bei Schriftlichen Anfragen) Der Zeitaufwand für die Beantwortung der Schriftlichen Anfragen DS 0106/V und 0114/V:

Tabelle siehe Druckersymbol unten !!!

Ausgehend von den Durchschnittssätzen sind damit durch die Beantwortung der Anfrage Kosten für 1,0 Arbeitsstunden im Wert von insgesamt 53,68 Euro entstanden. In den Stundensätzen sind neben den direkten Personalkosten pauschale Zuschläge für Gemeinkosten und Arbeitsplatzkosten nach Empfehlung der KGSt enthalten.
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Für Rückfragen steht Ihnen der Fraktionsvorsitzende, Eckhard Paetz telefonisch unter 030/22187848 oder per Mail presse@afd-fraktion-mitte.de zur Verfügung.