Graue Poller als Sicherheitsgefahr? (Drucksache – 0905/V)
12. Dezember 2017

Große Anfrage der AfD-Fraktion BVV Berlin Mitte vom 12.12.2017
Initiator: Fraktion der AfD (Herr Paetz, Herr Torno)
Wir fragen das Bezirksamt:

1. Wie viele Beton-Poller gibt es im Bezirk Berlin-Mitte?

2. Die Dekra hat im Frühjahr 2,4-Tonnen-Betonblöcke getestet und einen 10 Tonnen Lkw dagegen fahren lassen. Zum Vergleich: Beim Anschlag auf den Breirscheidplatz wog der Lkw mit Ladung über 30 Tonnen. Ergebnis: Bei einem Durchlauf wurde der Block selbst zum potenziell tödlichen Geschoss, landete nach dem Aufprall 25 Meter weiter. Ist dem Bezirksamt dieser Umstand bekannt und welche Schlüsse zieht das Bezirksamt daraus?

3. Im Dekra-Test fuhr ein Lkw zunächst mit 50 km/h frontal auf die Hindernisse. Sie wurden zur Seite gewirbelt, der Laster schob sich trotz abgerissener Vorderachse noch einige Meter weiter. Im 2. Durchgang waren die Klötze im 30-Grad-Winkel aufgestellt. Der Lkw schob die Poller weg, wurde zur Seite gelenkt, aber kaum gebremst. Die Dekra kommt zu dem Schluss, dass die Poller effektiver wären, wenn sie im Erdreich verankert oder vor einem Bordstein platziert werden würden. Wie viele Poller sind im Erdreich verankert oder vor einem Bordstein platziert?

4. Wenn nein, wird der Bezirk die Beton-Poller auf Empfehlung der Dekra um- oder nachrüsten, damit die Poller sich nicht zu gefährlichen Geschossen entwickeln?

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Antwort des Bezirksamtes am 08.01.2018:
Zu Frage 1:
Das Straßen- und Grünflächenamt Mitte führt keine Einzelstatistik über graue Betonpoller.
Zu Frage 2 bis 4:

Verkehrseinrichtungen nach § 43 der Straßenverkehrsordnung (StVO), wozu neben Schranken, Leiteinrichtungen, Absperrgeräten auch die sogenannten „Poller“ gehören, dienen der Verkehrsbeeinflussung und gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor. Sie bedürfen grundsätzlich vor der Aufstellung einer Anordnung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde, sind dann jedoch auch entsprechend den Vorgaben der StVO auszuführen. Verwendung finden diese Verkehrseinrichtungen u.a. vor Feuerwehzufahrten, an Notausstiegsschächten der U-Bahn und zur Sicherung von Durchfahrts- und Halteverboten. In diesen Fällen erhalten sie, entsprechend den StVO-Vorgaben, eine rot-weiße Markierung. Die in Rede stehenden Poller sind ausdrücklich nicht als Sperreinrichtungen zum Schutz von Veranstaltungen oder Sicherheitsrelevanten Einrichtungen vor Terroranschlägen konzipiert. Sicherheitsrelevanten Einrichtungen werden mit festen, ggf. versenkbaren Pollern versehen, die fest im Boden verankert sind (Amerikanische Botschaft, Britische Botschaft, Außenministerium, Synagoge Oranienburger Straße u.v.m.). Die Anordnung dieser Poller erfolgt nach Maßgabe des Landeskriminalamtes (LKA).

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Für Rückfragen steht Ihnen der Fraktionsvorsitzende, Eckhard Paetz telefonisch unter 030/22187848 oder per Mail presse@afd-fraktion-mitte.de zur Verfügung.