Kinderschutz – alles oder nichts? (Drucksache – 0546/V)
20. Juni 2017

Mündliche Anfrage der AfD-Fraktion BVV Berlin Mitte vom 20.06.2017
Initiator: Fraktion der AfD (Herr Torno)

Ich frage das Bezirksamt:
1. Liegen dem Bezirksamt Kenntnisse darüber vor, wie viele Kinder im Bezirk betteln und/oder dabei aufgegriffen wurden?
2. Welche besonderen Hilfen bietet das Bezirksamt den Eltern an, um den Kindern das Betteln gehen zu ersparen?
3. Wie viele verwahrloste Kinder wurden im Jahr 2016 vom Jugendamt in Obhut genommen?

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Antwort des Bezirksamtes am 13.07.2017:
zu Frage 1:

Die Verordnung über das Verbotdes Bettelns von Kindern und in Begleitung von Kindern wurde am 22.Dezember 2015 vom Abgeordnetem Haus Berlin verabschiedet.Nach Rücksprache mit der Polizeidirektion 3 ( Öffentlichkeitsarbeit und Prävention, Jugend- und Diversionsbeauftrage ) kann mitgeteilt werden, dass bettelnde Kinder nicht statistisch erfasst werden , da Betteln keine Straftat darstellt.DemBezirksamt liegen keine Zahlen vor, wie viele Kinder im Bezirk betteln, da diese Kinder in der Regel von der Polizei aufgegriffen werden und häufig keine Meldeadresse haben.Somit werden sie durch das Jugendamtnicht statistisch erfasst.Die Kinder werden durch die Plozizeiin den Notdienst gebracht und bleiben maximal eine Nacht.Insgesamt wurden 30 verwahrloste/ vernachlässigte Kinder im Jahr 2016 durch das Jugendamt Mitte in Obhut genommen.Verwahrlosung/ Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen ist ein Indikatorfür eine Kindeswohlgefährdung und betrifft sowohl das körperliche Wohl ( durch z.B.mangelhafte Versorgung und Pflege, unzureichende Ernährung, Gesundheitsfürsorge, Unterlassen ärztlicher Behandlung,oder unzureichendem Schutz vor Gefahren ), als auch das seelische und geitige Wohl ( durch ein unzureichendes,oder ständig wechselndes und dadurch nicht tragfähiges emonotionales verlässliches Beziehungsangebot, Mangel anAufmerksamkeit, Unterlassen einer angemessenen alters- und entwicklungsgerechten Betreuung, Erziehung und Förderung ).All diese Merkmale werden statistisch aber nicht erfasst, ( erfasst wird nur die Kategorie Verwahrlosung /Vernachlässigung ), so dass keine inhaltlichen Aussagen über die Inobhutnahmen getroffenwerden können ( auch nicht, ob diese Kinder betteln).Auch dem Ordnungsamt liegen keine Zahlen über bettelnde Kinder vor, da diese dort statistisch nicht erfasst werden.

zu Frage 2:

Wenn ein Kontakt zwischendem Jugendamt und der Familie zustande kommt und die Familie eine Unterstützung benötigt, können durch das Jugendamt Hilfen zur Erziehung geleistet werden.Weiterhin können alle Angebote ( Familienzentren, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen,Tagesbetreuung und Schule ) für Familien im Bezirk genutzt werden.Einmal im Monat trifftsich die AGRoma.Dort werden alle Themen bezüglich der Familien aus diesem Kulturkreis besprochen.Gute Hilfeangebote wären die Versorgung mit Wohnraum und Arbeit sowie mit Kitaplatzund Schulunterricht, wenn eine Kooperation und Zusammenarbeit mit der Familie gelingt.Es herrscht eine große Armut in den Familien.Die Mobile Hilfe der Caritas ist überbezirklichund aufsuchend tätig ( kein bezirkliches finanziertes Angebot ). Sie ist beim Präventationsbeauftragten angesiedelt.Roma Mediatoren werden in Grundschulen eingesetzt und arbeiten mit Familien die sich schon im Regelbezug befinden.Sie sollen bei der Integration der Familien helfen.

zu Frage 3:

siehe Antwort zu 1.
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