Mit falschen Papieren im Bürgeramt erwischt, und dann? (Drucksache – 0307/V)
7. März 2017

Große Anfrage der AfD-Fraktion BVV Berlin Mitte vom 07.03.2017
Initiator: Fraktion der AfD (Herr Paetz)

Wir fragen das Bezirksamt:

1. Bei wie vielen Personen wurden in den Bürgerämtern oder im Flüchtlingsbürgeramt in 2016 und 2017 falsche Papiere festgestellt?

2. Wie viele von den Personen, bei denen gefälschte Papiere erkannt wurden, konnten sich vor dem Eintreffen der Polizei unerkannt vom Ort entfernen? Hat es dabei gefährliche Situationen für BA-Mitarbeiter gegeben?

3. Wie werden BA-Mitarbeiter geschützt, falls im Zusammenhang mit der Feststellung gefälschter Papiere Personen aggressiv werden? Gibt es dafür z.B. einen Wachdienst?

4. Was genau passiert, wenn bei einer Person im BA falsche Papiere festgestellt werden, in der Zeit bis die Polizei da ist? Gibt es für die BA Mitarbeiter dafür klare Handlungsanweisungen?

5. Ab etwa Herbst 2017 werden den Bürgerämtern in Mitte ca. 30 Dokumentenprüfgeräte zur Verfügung stehen. Dadurch wird dann eine erhebliche höhere Anzahl an gefälschten Papieren erkannt werden können. Wie bereitet sich das Bezirksamt darauf vor, dass die falschen Dokumente nicht nur erkannt werden, sondern die Inhaber solcher Papiere dann auch voll umfänglich der Polizei übergeben werden können?

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Antwort des Bezirksamtes am 28.04.2017:
Zu Frage 1:

In den Bürgerämtern, incl. des Flüchtlingsbürgeramtes wurden im Jahr 2016 insgesamt 30 Fälle von scheinbar gefälschten Personaldokumenten festgestellt, im Jahr 2017 waren es bislang 3.

Zu Frage 2:

Lediglich in 5 Fällen konnte die von den Mitarbeiter_innen des Bürgeramtes herbeigerufene Polizei die Inhaber von festgestellten scheinbar gefälschten Dokumenten auch vor Ort vernehmen. In den anderen Fällen wurden den Personen die scheinbar gefälschten Dokumente von den Mitarbeiter_innen des Bürgeramtes wieder ausgehändigt und sie konnten danach das Bürgeramt verlassen. Die Betroffenen blieben jedoch nicht unerkannt, da dem Bürgeramt die jeweiligen Personendaten vorlagen. Gefährliche Situationen waren hierbei nicht zu verzeichnen.

Zu Frage 3:

In den Bürgerämtern ist mindestens an den erfahrungsgemäß besonders publikumsintensiven Tagen ein Wachschutz tätig. Dieser wurde in den o. g. Fällen jedoch nicht hinzugerufen, da den Inhabern von scheinbar gefälschten Personaldokumenten der jeweilige Verdacht nicht benannt wird. Ein aggressives Verhalten der in Verdacht geratenen Personen war daher nicht zu erwarten und trat bislang auch nicht ein.

Zu Frage 4:

Hegt ein/e Mitarbeiter_in des Bürgeramtes einen Verdacht, dass das im Rahmen der Antragsbearbeitung vorgelegte Personaldokument gefälscht sein könnte, wird dieses Dokument einem/ einer von der Polizei diesbezüglich geschulten Mitarbeiter_in des Bürgeramtes vorgelegt, um mit Hilfe dessen/ deren Kenntnissen und eines den Bürgerämtern zur Verfügung stehenden elektronischen Prüfprogramms namens DOKIS eine weitergehende Prüfung des Fälschungsverdachts vor Ort vornehmen zu können. Bestätigt sich bei dieser weitergehenden Prüfung der Verdacht einer Fälschung, werden gem. Rundschreiben des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) Nr. 1/2009 umgehend die Mitarbeiter_innen der Arbeitsgebiete ‘Interkukturelle Aufgaben‘ (AGIA) in der örtlichen Polizeidirektion vom Bürgeramt über den Verdacht telefonisch informiert. Bis zum Eintreffen der Polizei im Bürgeramt haben die Mitarbeiter_innen des Bürgeramtes die vorgetragene Angelegenheit des Dokumenteninhabers ohne erkennbare Anzeichen eines Fälschungsverdachts zu bearbeiten. Sollte die Polizei nicht rechtzeitig vor Beendigung der Antragsbearbeitung eintreffen, ist dem/ der Antragsteller_in das scheinbar gefälschte Dokument ohne Verzögerung auszuhändigen, da eine Einbehaltung von Personaldokumenten im Verdachtsfall durch Mitarbeiter_innen des Bürgeramtes nach §§ 48/49 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) nicht abgedeckt ist, sondern – nach Anordnung der Ausländerbehörde des LABO – lediglich durch die Polizei erfolgen darf. Die betroffenen Personen sind nach Aushändigung der Dokumente nicht am Verlassen des Bürgeramtes durch die Mitarbeiter_innen des Bürgeramtes zu hindern. Diese Handlungsanweisung ist allen Mitarbeiter_innen des Bürgeramtes bekannt.

Zu Frage 5:

Der letzte Hinweis zum Thema Sicherheit für die Mitarbeiter_innen des Bürgeramtes nach Einführung der Dokumentenprüfgeräte der Senatsverwaltung für Inneres und Sport – V A 1 Pi – vom 22. Februar 2017 lautet (auszugsweise) wie folgt: „Mitte März findet die Auftaktsitzung für die Erstellung der Konzepte (Betriebsführung, Datenschutz, Sicherheit, Infrastruktur) statt. Parallel dazu wird mit der Polizei das Schulungskonzept vorangetrieben. Die Erstellung der Konzepte wird über das ITDZ erfolgen und nach dessen Aussagen einige Monate in Anspruch nehmen. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und der Hauptpersonalrat des Landes Berlin sind bereits in das Vorhaben einbezogen und erwarten die Konzepte zur Prüfung.“ Nach abschließender Vereinbarung des entsprechenden Sicherheitskonzeptes wird dies im Ausschuss für Bürgerdienste und Wohnen vorgestellt.

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Für Rückfragen steht Ihnen der Fraktionsvorsitzende, Eckhard Paetz telefonisch unter 030/22187848 oder per Mail presse@afd-fraktion-mitte.de zur Verfügung.