Kein Laserdrucker ist illegal?! (Drucksache – 0889/V)
25. November 2017

Mündliche Anfrage der AfD-Fraktion BVV Berlin Mitte vom 14.11.2017
Initiator: Fraktion der AfD (Herr Torno)
Ich frage das Bezirksamt:

Die Emissionen von Laserdruckern werden seit vielen Jahren als Gesundheitsgefahr diskutiert. Wenn sie den Toner mit hoher Temperatur auf dem Papier fixieren, entstehen Milliarden feinster Aerosole, die eingeatmet werden können. Darin sind auch Milliarden Tonerpartikel enthalten, die noch kleiner sind als der viel diskutierte Feinstaub. Im Drucker lagern sie sich oft als schmieriger schwarzer Film ab.

1. Tonerstäube aus Laserdruckern sind oft giftig und können nachweislich den Menschen schädigen. In einem Online-Text über Gefahren durch Luftverschmutzung und Feinstaub warnte die Bundesregierung noch im letzten Jahr mit den Worten: „“Laserdrucker setzen Feinstaub in ultrafeiner Partikelgröße frei – die besonders gefährlich ist.“ Wie viele Laserdrucker gibt es im Bezirksamt?

2.Wann wird das Bezirksamt die Laserdrucker ersetzen?

3. Wie viele Mitarbeiter des Bezirksamtes sind nach bisheriger Kenntnis (arbeitsunfähig) erkrankt?

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Antwort des Bezirksamtes am 23.11.2017:
Zu Frage 1:

Auf Basis derInventarisierungsdaten ergibt sich ein Bestand von rd. 1.980 Laserdruckern. Hinzu kommen noch rd. 80große Multifunktionsgeräte, die sowohl kopieren, scannen und drucken können. Diese Großgeräte stehen zumeist in separaten Räumen (z.B. Postzimmer) und können von allen Mitarbeitern/innen genutzt werden.

Zu Frage 2:

Der Ersatz von Arbeitsplatz-IT oblag in den letzten rd. 10 Jahren den Ämtern. Im Regelfall wird Informationstechnik über Rahmenverträge des ITDZ über deren Web-Shop abgerufen. So ist sichergestellt, dass nur Technik zum Einsatz kommt, die denaktuellen Ergonomieanforderungen gerecht wird und es daher unterbleiben kann, eine Beteiligung des örtlichen Personalrates bzgl. der eingesetzten Technik (und damit umfangreiche Vorarbeiten) durchzuführen.Während PCs und Monitore zumeist nach 5-6 Jahren ersetzt wurden, wurden Drucker oft bis zum Auftreten von Problemen nach der erweiterten Gewährleistung bzw. bis zum Auslaufen einer preiswerten Versorgung mit Verbrauchsmaterial (Toner) eingesetzt.Es ist seit Jahren ein zentrales Anliegen, die Anzahl von Arbeitsplatzdruckern zu reduzieren. So ist es nach Einrichtungmöglich, auf allen großen bezirklichen Multifunktionsgeräten zu drucken. Dennoch gibt es –zumeist begründet mit optimiertenArbeitsabläufen –immer wieder den Wunsch, die Praxis mit Arbeitsplatzdruck fortzuführen.

Zu Frage 3:

Wir haben die Frage so interpretiert, dass damit die Zahl derjenigen Mitarbeiter/innen gemeint ist, deren Erkrankungen von den Betroffenen in einem vermuteten Zusammenhang mit dem ortsnahen Betrieb von Laserdruckern gesehen wird.Unter dieser Prämisse betrachtet, gibt es keine bekannten Fälle in der Bezirksverwaltung.

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